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Moldawo, „welche in den jüdischen Schriften nicht zu finden sind. Die Familienväter und Rabbiner teilen sie ihren Kindern mündlich mit, welche sie unter furchtbaren Fluchdrohungen beschwören, sie auch auf die größte Gefahr hin geheim zu halten. Gott ist mein Zeuge,“ sagt Moldawo, „daß ich die Wahrheit sage. Ich war dreizehn Jahre alt, als mein Vater mir das Geheimnis des Blutes mitteilte, indem er mich bei allen Elementen beschwor, es nicht zu verraten, auch nicht meinen Brüdern,“ und indem er wiederholt sagte: „Wenn du verheiratet sein wirst, so wirst du, wie groß auch die Zahl deiner Kinder sei, das Geheimnis nicht allen offenbaren, sondern bloß einem, demjenigen, der am klügsten, hoffnungsvollsten und in Sachen der Religion am festesten ist. „Auch verbot er mir, es Frauen mitzuteilen, und sagte: „Nie mögest du Ruhe auf Erden finden, wenn du das Geheimnis je verraten solltest, selbst wenn du Christ würdest.“ (a. a. D. S. 82.)

Das Märchen der Geheimlehre vom Blutgenusse der Juden ist übrigens noch viel älter als der Exrabbiner Moldawo, der im 18. Jahrhundert gelebt haben soll, und der Trienter Prozeß, der im 15. Jahrhundert sich abgewickelt hat, denn schon Apion von Alexandrien, ein Zeitgenosse der Apostel, erzählt, wie der jüdische Geschichtschreiber Flavius Josephus uns berichtet: „ Es ist ein geheimes, nur mündlich überliefertes Gesetz der Juden, daß alljährlich zur bestimmten Zeit ein Grieche geschlachtet wird. Das geschieht in einem Walde, und wenn der Mensch daselbst unter feierlichen Gebräuchen geschlachtet worden ist, dann werden die Eingeweide desselben von den an dem Opfer teilnehmenden genossen, indem sie dabei den Schwur ewiger Feindschaft gegen die Griechen erneuern.“ (C. Ap. II. 8.)

Wie schön paßt das alles zusammen, und wer möchte leugnen, daß es nach diesem zweitausendjährigen Glauben wirklich eine jüdische Geheimlehre giebt, nach welcher, um den Blutdurst der Juden zu stillen, in der vorchristlichen Zeit Griechen geschlachtet wurden, und in der christlichen Zeit Christen geschlachtet werden! Aber dennoch wird die Sache in einem ganz anderen Lichte erscheinen, wenn wir die Zeugen und Zeugnisse für diese Geheimlehre einer raschen Würdigung unterziehen.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/7&oldid=- (Version vom 31.7.2018)