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mit Ritualmord-Blut gefüllt, werden nämlich in alle Länder Europas verschickt, und ein einziger solcher Federkiel voll Ritualblut ist hinreichend für die jüdische Bevölkerung einer Stadt oder einer ganzen Gegend auf viele Jahre. Außerdem müßten ja weit mehr Ritualmorde geschehen, als etwa die Antisemiten bis jetzt in Deutschland aufzubringen vermochten. Im übrigen möchte ich den H. Dr. Müller auf eine andere Thatsache aufmerksam machen, aus der man entnehmen kann, wie weit die Juden in dem Gebrauche „homöopathischer Dosen“ beim Genusse von Lebensmitteln den Christen schon vorausgeeilt sind. Die Christen haben jetzt erst den großen Wert erkannt, den der Zucker als Nahrungsmittel hat. Die Juden kannten diesen Wert schon früher, und was haben sie gethan, damit auch die ärmeren Juden auf dem Lande sich den Zuckergenuß verschaffen konnten? An der Zimmerdecke oberhalb des Tisches, an welchem die Familienangehörigen zum gemeinsamen Mahle sich einfinden, ist ein Bindfaden befestigt, der bis fast auf den Tisch herabreicht. An dem Ende desselben wird ein Stückchen Zucker angebracht, wenn die Zeit zum gemeinsamen Kaffee gekommen ist, und an diesem Stückchen Zucker leckt der Reihe nach jede Person, ehe sie ihre Tasse Kaffee trinkt, und auf diese Weise ist es möglich, daß auch die ärmeren Juden ihren Kaffee mit Zucker trinken. An dem gesunden Aussehen der Juden aber, besonders an den dicken und roten Backen der Judenknaben kann man sehen, welche guten Wirkungen der Zucker hat, wenn er auch nur in „homöopathischen Dosen“ genossen wird. O Apion! O Apion! Wie würdest du dich freuen, wenn du aus deinem Grabe erstehen und nach Bremen kommen dürftest. Wie würdest du deinen antisemitischen Gesinnungsgenossen Dr. Müller umarmen und küssen, der in unseren Tagen als Gewährsmann für deine Erzählung eingetreten ist, daß das Herz und Blut eines einzigen alljährlich im Tempel zu Jerusalem gemästeten und rituell geschlachteten Griechen hinreichend war, um, in „homöopathischen Dosen“ genossen, das ganze jüdische Volk in seiner Rassereinheit zu bewahren.

Gegen das Ende seines Gutachtens macht H. Dr. Müller den Richtern, besonders den preußischen und österreichisch-ungarischen, einen Vorwurf, der im Munde eines Juristen von besonderem Gewichte ist. Er sagt: „Wo die Hebräer Macht haben, verhindern oder hemmen sie die Untersuchung jener Mordthaten. Wo sie keine Macht haben, -

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/68&oldid=- (Version vom 31.7.2018)