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zu den Leichenreden zählen, die in der Staatsbürger-Zeitung dem jüdischen Ritualmord gehalten werden.

Eine angenehme Abwechslung im Leichenzuge bringt (Nr. 352) der nun folgende Gutsbesitzer auf Seiffersdorf (Kr. Freystadt) Dr. W. Hentschel, welcher in seinem etwas längeren „Gutachten“ die Ritualmord-Frage mehr vom kulturhistorischen Standpunkte betrachtet. Die Frage, ob es überhaupt einen jüdischen Ritualmord giebt, beantwortet er mit Ja. Zur wissenschaftlichen Begründung seiner Antwort macht er auf die Thatsache aufmerksam, daß alle Kulturvölker bis an die Schwelle ihrer historischen Zeit, ja vielfach noch im geschichtlichen Zeitalter den Kannibalismus wie auch Menschenopfer übten. Die ernste Kulturgeschichte, sagt er, belächelt die gegenteilige Meinung. – Auch wir belächeln die gegenteilige Meinung, denn wir haben in unserem Buche über den Ritualmord den geschichtlichen Nachweis geliefert, daß die Menschenopfer bei allen Völkern im Gebrauche waren. Dabei haben wir aber auch auf die geschichtliche Thatsache hingewiesen, daß gerade den Juden von den ältesten Zeiten an die Menschenopfer und der Blutgenuß aufs strengste verboten waren. Wie hilft sich nun Dr. Hentschel aus dieser Verlegenheit? Es ist bekannt, sagt er, daß die Juden ihr üppiges Blutritual, nach welchem sie zu Abrahams Zeiten Menschen opferten, frühzeitig ablösten, und an die Stelle der Menschenopfer die Tieropfer und die Beschneidung setzten. Für die Tieropfer gilt jetzt das rituelle Schächten als Ersatz. Diese Ablösung geschah bei den syrosemitischen Juden Palästinas, Sephardim genannt oder Westjuden, deren Nachkommen nur noch in Holland, England, auf der iberischen und Balkanhalbinsel wohnen. Sie sind die Langschädel unter den Juden, und zu ihnen gehören die Montefiore, welche ihre Söhne sämtlich an deutsche Jüdinnen kopulierten. Ohne diese Blutauffrischung wäre vermutlich der ganze Stamm der Westjuden bereits verschwunden. Den Sephardim stehen die Ostjuden gegenüber, Aschkanasim genannt, welche die Breitschädel unter den Juden sind. Sie stammen von den turanischen Chazaren oder Kassaren ab, welche im 8. Jahrhundert ein Weltreich vom jüdischen Rußland bis nach Indien und China bildeten und das Judentum annahmen. Zu ihnen gehören die meisten der noch lebenden Juden, und eine besondere Eigenschaft derselben ist, daß sie konservativer als alle anderen Völker sind. Während bei

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/59&oldid=- (Version vom 31.7.2018)