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viel zutreffender mit dem Hexenwahn zusammengestellt, und dabei die Hoffnung ausgesprochen, daß die Wahrheit den Ritualmord-Wahn ebenso besiegen und Wandel schaffen wird, wie sie einst den Hexenwahn besiegt und Wandlung geschaffen hat. Die Wandlung wird aber in der Überzeugung bestehen, die in immer weitere Kreise des christlichen Volkes dringt, daß der Ritualmord-Wahn nicht ein jüdischer, sondern ein christlicher Aberglaube ist, indem die Christen mit Unrecht von den Juden glauben, daß sie aus abergläubischen Beweggründen Christen morden, um das Blut derselben zu rituellen oder religiösen Zwecken zu benützen.

Auch ein Universitätsprofessor befindet sich im Leichengefolge des Ritualmord-Aberglaubens (der einzige katholische Theologe in dieser Gesellschaft), Dr. Rohling zu Prag, von der Staatsbürger-Zeitung in Nr. 344 als Talmudgelehrter und Verfasser des Talmudjuden dem Publikum vorgestellt. In seinem Gutachten behauptet er, es gebe Juden, (Chasidim genannt), welche zu religiösen Zwecken Menschenblut verwendeten. Seine Ansicht begründet er vornehmlich mit Thatsachen aus der Geschichte. Die zwei Thatsachen, die er anführt, sind der Ritualmord-Prozeß zu Damaskus, und der Fall „Bernstein“ in Breslau. Als erstes Mittel zur Abwehr der entsetzlichen Ritualmord-Prozesse empfiehlt er den Lesern der Staatsbürger-Zeitung die Beobachtung der kanonischen Gesetze, wie sie in »Ferrari, bibliotheca canonica« sub voce Hebraeus zu finden sind, und das zweite Mittel erblickt er in der Heimkehr der Juden nach Jerusalem, wie die Zionisten sie erstreben. Nach seiner Überzeugung steht ein großer Wendepunkt der Weltgeschichte nahe bevor, und er wird deshalb, um auch die friedliche Heimkehr Israels ins „Gelobte Land“ zu befördern, ein auf zwölf Druckbogen berechnetes Werk unter dem Titel „Auf, nach Zion!“ erscheinen lassen. Wir befürchten nur, daß das Werk demselben Schicksal entgegengeht, von welchem auch sein letztes Werk „Der Zukunftsstaat, ein Trostbüchlein“ betroffen wurde, indem es die zweifelhafte Ehre erhielt, in das Verzeichnis der verbotenen Bücher eingereiht zu werden. Wie die öffentlichen Blätter seinerzeit berichteten, war in dem Büchlein viel verworrenes Zeug enthalten, und auch das vorstehende Gutachten weist einige Ähnlichkeit mit demselben auf, indem ein Universitätsprofessor sich nicht entblödet, für seine wissenschaftlichen Ausführungen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/55&oldid=- (Version vom 31.7.2018)