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seine Helfer haben es glaublich machen wollen, indem sie Stellen aus dem Talmud beibrachten, in welchen der Ritualmord wenigstens angedeutet sein soll. Doch die gewiegtesten Fachmänner haben gezeigt, daß diese Stellen den in sie hineingelegten Sinn durchaus nicht haben. Die Sohariten hatten schon früher den Talmudisten den Vorwurf gemacht, daß der Ritualmord bei ihnen in Übung sei, und sie desselben öffentlich angeklagt. Ihre Beweise waren aber nicht derart, daß die staatliche Regierung, wie die Sohariten es wünschten, gegen die Talmudisten einschreiten konnte.

Die Sohariten wurden vielmehr selbst, oder ihre religiösen Schriften, beschuldigt, daß sie den Ritualmord lehren. Dr. Rohling wollte bezügliche Stellen, die auf den Ritualmord hinweisen, im Sohar gefunden haben. Aber auch von diesen Stellen haben die Fachmänner nachgewiesen, daß in ihnen auch nicht die Spur von einer Empfehlung des Ritualmords zu finden sei. Wäre eine solche aufzufinden, dann hätten die Talmudisten schon längst Vergeltung geübt, und die Sohariten für den Ritualmord verantwortlich gemacht.

Wie die Karäer von den Rabbaniten oder Talmudisten verfolgt wurden, habe ich schon erwähnt. Wer die Geschichte kennt, wird fest überzeugt sein, daß die Karäer schon längst aus allen christlichen Staaten vertrieben wären, wenn die Talmudisten imstande wären, den Nachweis zu liefern, daß bei den Karäern der Ritualmord nach einer Geheimlehre in Übung sei. Aber auch die Karäer würden nicht versäumt haben, den Talmudisten gegenüber dasselbe Verfahren einzuschlagen und deren Vertreibung durchzusetzen, wenn es ihnen möglich wäre.

Dieselbe religiöse Spannung, wie zwischen den Talmudisten und Karäern, besteht auch zwischen den Neuchassidäern und Talmudisten. Keine der beiden Parteien würde nur einen Augenblick säumen, die andere vor den staatlichen Behörden anzuklagen und ihre Ausweisung zu verlangen, wenn sie imstande wäre, den Nachweis zu erbringen, daß sie nach einer Geheimlehre den Ritualmord übe.

Wenn also ein Jude sich eines Mordes schuldig macht, so geschieht es aus denselben Gründen, aus welchen auch Christen einen Mord zu begehen pflegen, und wenn man beim Bekanntwerden einer Mordthat von einem Ritualmord spricht, so geschieht es entweder, um gegen die

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Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/35&oldid=- (Version vom 31.7.2018)