Seite:Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen (1902).djvu/3

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
I.
Die letzten Schlupfwinkel des Ritualmord-Aberglaubens.

Im Bande 127 Heft 11 der „Historisch-politischen Blätter“ ist meine Schrift: „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“ einer gerechten und wohlwollenden Beurteilung unterzogen worden, wofür ich dankbar bin. In der Kritik ist ausgesprochen worden, die Schrift sei mit Anteil und Dank zu begrüßen, und sie habe in einer bisher nicht erreichten Vollständigkeit Beweise dafür beigebracht, daß die allgemeine Anklage der Juden wegen Ritualmords auf den denkbar schwächsten Füßen stehe; gegenüber der stattlichen Reihe von Zeugen, die sich gegen den Ritualmord aussprächen, nähmen sich die Zeugen, die den Ritualmord als jüdische Institution beweisen zu können glaubten, sowohl ihrer Zahl als ihrer Qualität nach ziemlich kläglich aus, und insbesondere könne Professor Dr. Rohling[1] in diesen Fragen als Gewährsmann nicht mehr betrachtet werden. (S.786.) Dann wird jedoch beigefügt: „Wenn nun auch Frank sicher darin recht hat, daß bei den Juden allgemein gültige rituelle Vorschriften über Gebrauch von Christenblut nicht bestehen und nicht bestanden haben, so ist meines Erachtens doch die Vermutung keineswegs unbegründet, daß einzelne Juden oder vielleicht auch ganze einzelne Judengemeinden einem gewissen Blutaberglauben huldigen, der dem Judentum als solchem natürlich nicht in die Schuhe geschoben werden kann.“ (S. 791.)

In ähnlicher Weise sprach sich auch der Recensent meiner Schrift in der Augsburger Postzeitung aus; welcher sagt, „der Verfasser der Schrift habe die in der neueren Zeit wieder brennend gewordene Frage des Ritualmords nochmals einer gründlichen Untersuchung unterzogen


  1. Siehe dazu ....
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/3&oldid=- (Version vom 31.7.2018)