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der Juden sprechen, kann doch gewiß ein vernünftiger, edeldenkender Christ keinen Augenblick im Zweifel darüber sein, was er von den Zeugen und Zeugnissen zu halten hat, die man für das Vorhandensein einer solchen Geheimlehre anzuführen pflegt.

4. Beweise für die talmudische Lehre, nach welcher es den Juden erlaubt sein soll, Christen abzuschlachten.

Wenn jemand eine Geheimlehre der Juden, nach welcher sie Christenblut genießen und zu diesem Zwecke Christen töten müssen, wissenschaftlich nachweisen will, obliegt ihm zunächst die Aufgabe, den Beweis dafür zu liefern, daß es unter Umständen für einen Juden nicht sündhaft, sondern sogar ein Gott wohlgefälliges Werk ist, einen Menschen umzubringen. Denn mit Recht fragen die Juden, wie man dazu kommen könne, ihnen vorzuwerfen, daß sie nach einer angeblichen Geheimlehre Christen umbringen, während Gott ihnen das Gebot: „Du sollst nicht töten“, so oft und so streng unter Androhung der schwersten Strafen eingeschärft habe? Dieser Frage und diesem Gebote gegenüber war sich auch der H. Recensent meiner Schrift über den Ritualmord seiner Verpflichtung wohl bewußt, daß er Stellen aus dem Talmud beibringen müsse, aus denen mit Gewißheit hervorgeht, daß es den Juden erlaubt ist, Menschen zu töten, ohne daß sie dadurch das Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten“, übertreten. Um dieser Verpflichtung zu genügen, führt er Stellen aus der Heiligen Schrift und dem Talmud an, und zieht Folgerungen daraus, wobei er den verstorbenen schriftkundigen Bischof von Speier, Dr. Haneberg, als Zeugen anruft. Mein H. Recensent schreibt: „Bezüglich der Folgerungen aus dem Talmud wollen wir uns jedoch statt auf Rohling lieber auf den gewiß unverdächtigen und allerseits gleich hochgeachteten Gelehrten Haneberg (Dr. theol., Professor, Abt zu St. Bonifaz in München. dann Bischof in Speier) berufen. In seinem Werke: „Die religiösen Altertümer der Bibel“ (2. Aufl. München, Cotta 1869) S. 142 ff. sagt er wörtlich folgendes: Das Evangelium enthält keine Entstellung, wenn es Christo den Ausspruch in den Mund legt: „Ihr habt gehört, daß gesagt worden: Liebe deinen Nächsten und hasse deinen Feind; ich aber sage euch: Liebet eure Feinde!“ Matth. 5, 43. . . .

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/16&oldid=- (Version vom 31.7.2018)