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Grafen Brühl sofort nach dessen zu erwartendem Tode zu versiegeln. Sobald am 28. Oktober der Tod erfolgt war, wurde sofort mit Versiegelung und Aufzeichnung des Nachlasses zunächst im Palais, dann und zwar noch in der Nacht in den übrigen Stadtgrundstücken, hierauf in Seifersdorf und Oberlichtenau vorgegangen[1].

Bei der Versiegelung und Aufzeichnung waren die drei ältesten Söhne, der Bevollmächtigte der Tochter, August Konstantin von Unruh, der Kriegsrat von Vieth und Golsenau, als von der Landesregierung vor Eröffnung des Testamentes für den jüngsten Sohn bestellter Altersvormund, später der testamentarische Vormund von Globig, sowie die beiden kurfürstlichen Kabinetssekretäre Ferber und Lucius zugegen. Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf vorhandene Staatsschriften gerichtet und sollten diese in Verwahrung genommen werden.

Die Einzelaufzeichnung und Taxirung der tausenderlei Gegenstände nahm über ein Jahr in Anspruch, und es verdient die Sorgfalt und Unverdrossenheit des Amtsaktuar Behrisch, welcher mit dieser Arbeit betraut war, noch nachträglich anerkannt zu werden. Es ist dadurch die bereits von früheren Geschichtsschreibern benützte Gelegenheit geboten worden, den Haushalt des Grafen Brühl wenigstens einigermaßen zu übersehen.

Die Aufzeichnung ergab das Vorhandensein von

10 Porzellan-Kassenscheinen über 49 000 Thlr.,
87 Accisscheinen über 18 070
mehreren Steuerscheinen über 84 947

welche letzteren bald gegen landschaftliche Obligationen umgewechselt wurden, sowie von

33 Kammerscheinen über 14 125 Thlr.

An baarem Gelde fanden sich vor außer 10000 Dukaten, welche sogleich nach dem Tode den Erben zur Bestreitung des einstweiligen Familienbedürfnisses überlassen wurden, noch weitere 64168 Dukaten, darunter gegen 3000 in Denkmünzen, sowie 2240 Louisd'or. Wertpapiere und Geld, welche augenscheinlich


  1. Bl. 1 und 2 fg. Vol. I. der Nachlaßakten.