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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

dass weder die Schwabacher Artikel noch die Augsburgische Confession und Apologie eine Lehre vom Sacrament aufstellen, welche nicht alle Elemente enthält, die in der Lehre von den einzelnen Sacramenten liegen? Sie wird dahin zu beantworten sein, dass man da, wo man eine allgemeine Definition vom Sacrament gab, nur den Gegensatz gegen Zwingli ins Auge fasste. Das erhellt am deutlichsten aus der Augustana. Da wird vor allem abgewehrt, dass die Sacramente nur notae professionis seien, und für diesen Zweck genügte die Definition Augustins, die man sich aneignete. Es kam weiter darauf an, dem Sacrament die Bedeutung eines eigentlichen Gnadenmittels zu vindiciren, welche Zwingli ihm absprach, und auch dazu reichte die Definition aus, denn es wird (in den Schwabacher Artikeln wie in der Augustana) von dem Sacrament ausgesagt, wie von dem Worte, dass es den Glauben wirke, und keineswegs wird dasselbe, wie Heppe behauptet p. 260, nur als unterpfändliches Zeichen und Siegel der im Wort gespendeten Gnade bezeichnet. Der Hauptsache war damit ein Genüge gethan, freilich nicht in gleichem Masse der Forderung der Dogmatik, denn darnach hätte die Definition so gefasst werden müssen, dass in sie sogleich die besonderen Heilsgüter, welche in dem einzelnen Sacrament enthalten sind, mit aufgenommen worden wären. Aber um Herstellung einer Dogmatik handelte es sich hier nicht und diese dogmatische Mangelhaftigkeit ist leicht zu ertragen, da die Definition von Sacrament eben nicht eine in sich falsche ist, sondern nur eine dogmatisch mangelhafte. Sie ist keine in sich falsche, denn die darauf folgende Lehre von Taufe und Sacrament stösst den Satz, dass das Sacrament wirkliches Gnadenmittel ist, nicht um, und die Lehre von Taufe und Abendmahl tritt nicht in Widerspruch mit der zuvor gegebenen Definition von Sacrament, sondern ergänzt dieselbe nur.

 Eine Betrachtung der in den Schwabacher Artikeln, zu denen wir jetzt zurückkehren, enthaltenen Aeusserungen wird das darthun.

 Da begann der VII. Artikel damit, dass er von dem Mittel handelte, durch welches wir den Glauben erlangen. Als solches nannte er Wort (Predigtamt) und Sacrament. An die Worte nemlich:

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/90&oldid=- (Version vom 1.10.2017)