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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

wird, sondern blos von dem Heilsgut die Rede sei, welches in den Elementen des Sacraments stecke.“

 Ein Widerspruch liegt nicht vor, aber zuzugeben ist, dass sich aus dem oben in Art. VIII angegebenen Begriff von Sacrament die in Art. X enthaltene Abendmahlslehre nicht ableiten lässt. Da nämlich, wo die Schwabacher Artikel von den Sacramenten überhaupt handeln, sprechen sie nur von der Wirkung derselben und nennen als solche den Glauben, Art. X aber handelt noch von dem besonderen Heilsgut (dem thesaurus, wie Luther in dem grossen Catechismus sagt), dessen man im Abendmahl theilhaftig wird, und nennt als solches Leib und Blut Christi; dass aber dieses im Abendmahl enthalten sei, lässt sich allerdings aus der Definition von Sacrament im allgemeinen nicht ableiten.

 Folgt nun daraus, dass dem Abendmahl nicht mehr Inhalt gegeben werden dürfe, als aus dem Begriff von Sacrament überhaupt abgeleitet werden kann, und folgt daraus, dass Luthern, weil er einmal in den vorliegenden Artikeln den Begriff von Sacrament überhaupt sich angeignet hat, seine Abendmahlslehre eigentlich abgeschnitten ist?

 So kommt in der That die Sache bei Heppe nahezu zu stehen.

 Wir stehen hier vor einem Strategem Heppe’s, das er da, wo er von den Schwabacher Artikeln handelt, nur erst andeutet, und das er erst in dem Artikel über die Augsburgische Confession und Apologie des breiteren ausführt. Wir können aber auf den vorliegenden Einwurf nicht antworten, ohne gleich hier dieses Strategem näher ins Auge zu fassen. Das möge zur Entschuldigung dafür dienen, dass wir gleich hier einen Punkt zur Sprache bringen, den Heppe der Erörterung über die Augustana vorbehalten hat. Indessen vereinfachen wir uns dadurch unser Geschäft an der Augustana. Das Strategem Heppe’s ist dieses: die Lehre von dem einzelnen Sacrament, der Taufe, dem Abendmahl, sagt er, muss conform sein der Lehre vom Sacrament überhaupt und muss sich aus dem allgemeinen Sacramentsbegriff ergeben. Von diesem Satz macht er aber, aus uns unbekannten Gründen, eine verschiedene Anwendung in dem Abschnitt von

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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/88&oldid=- (Version vom 1.10.2017)