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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

„die gar Gottlosen, die auch den Worten des Sacraments nicht glaubten“, „solche, die dem Herrn sein Wort und Ordnung im Sacrament verkehren; die gar keinen Glauben haben, sondern allein lassen Sinn und Vernunft zum Abendmahl bringen.“ Der nicht unbedeutende Unterschied ist der, dass im einen Fall die Gottlosen Ungetaufte, im anderen Fall Getaufte sind.

 Dass in dem einen Fall Abendmahl an die Gottlosen käme, wäre nicht recht denkbar gewesen, und da liesse es sich nun leicht erklären, warum Luther auf diesen Fall nicht näher einging und sich an dem Bekenntniss genügen liess, dass auch die Unwürdigen Leib und Blut Christi geniessen. Aber nach Bernard hat Luther auch gegenüber der in jener zweiten Relation abgegebenen Erklärung über die Gottlosen, erwiedert: „Ihr streitet Euch allein der Gottlosen halben: bekennet doch, wie der heil. Paulus sagt, dass die Unwürdigen den Leib des Herrn empfangen, wo die Einsetzung und Wort des Herrn nicht verkehrt werden, darob wollen wir nicht zanken.“ Da lässt sich nun nicht leugnen, dass Bucer dieser nach Bernard abgegebenen Erklärung eine Deutung geben konnte, welche der Auffassung Luthers zuwider war, die, dass der wirkliche Empfang des Leibes doch von dem Glauben des Empfängers abhänge. Sollte man nun daraus, dass Luther sich nicht weiter dess vergewisserte, wie es Bucer gemeint habe, schliessen, dass er vor der wenigstens möglichen Differenz, welche noch vorlag, die Augen verschlossen habe, um doch eine Einigung nicht länger zu hindern?

 Man muss, um diese Frage zu beantworten, vor allem daran erinnern, dass Luther in Wittenberg ausdrücklich von Bucer als Bedingung einer Einigung forderte, er müsse von der Meinung zurückkommen, als „sei der Leib Christi nicht aus Gewalt oder Kraft Christi, vielmehr aus Kraft unseres Glaubens und nach unseren Gedanken vorhanden“, und dass er zum Zeugniss dess bekennen solle, „dass das Sacrament ohne Unterschied den Frommen und Bösen, den Gläubigen und Ungläubigen, den Heiligen und Heuchlern gereicht werde“, und dass Bucer in der Concordie dieses Bekenntniss wirklich abgelegt hat. Luther hat also auf keinen Fall den Vorbehalt, den Bucer in Betreff der Gottlosen machte, so verstanden, dass der Meinung, als sei der Leib Christi nur aus

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/52&oldid=- (Version vom 1.10.2017)