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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

zugethan waren. Jetzt gaben sie auch dem Kurfürsten von der Pfalz nicht mehr nach, wollten sie die Naumburger Präfation nur unter der Bedingung aufrecht erhalten, dass der Kurfürst jene Declaration über das Abendmahl mit unterschreibe, und da er das nicht that, liessen sie die Naumburger Uebereinkunft fallen.

 Die Sache stand also jetzt wieder so, wie vor dem Frankfurter Recess und dem Naumburger Fürstentag. Es hatte sich ausgewiesen, dass die Fürsten nie ohne Zuziehung der Theologen ein Einigungswerk zu Stand bringen könnten, und auch der Beweis war geliefert, dass man, um Einigkeit zu erreichen, die Differenzen nicht verdecken durfte, dass man sie innerlich zu überwinden suchen musste.

 Das war die Ueberzeugung aller der genannten Fürsten, nicht allein die des Herzogs Johann Friedrich. Man kann also nicht sagen, dass dieses Resultat durch die Flacianische Parthei erzielt worden ist: denn diese konnte wohl auf den Herzog von Sachsen, nicht aber auf die anderen Fürsten Einfluss haben, und auch deren Einfluss auf den Herzog von Sachsen war ja keineswegs ein unbedingter. Vielmehr war ja bereits zur Zeit des Naumburger Fürstentags eine Spannung zwischen dem Herzog und der Flacianischen Partei eingetreten, welche alsbald zur Absetzung des Flacius von seiner Jenaer Professur führte. Sie war eingeleitet worden durch den Ausgang des Religionsgesprächs, welches zwischen Flacius und Strigel 1560 Statt hatte. Der Herzog war zwar in der Lehrfrage auf Seite des Flacius gestanden, hatte sich aber, wie es scheint, von der so grossen Gefährlichkeit der Lehre Strigels doch nicht überzeugen können, und war nun nicht dazu zu bringen, wie er allerdings versprochen hatte, eine Synode zum Behuf der letzten Entscheidung in dieser Sache anzuberaumen. Die Flacianer fürchteten jetzt, das Confutationsbuch sei gefährdet, und vergassen sich in ihrem Eifer für dasselbe. Der zu ihrer Partei gehörende Superintendent Winter in Jena liess den Professor der Rechte Matthäus Wesenbeck nicht als Taufzeugen zu, weil dieser ihm nicht genügende Erklärung über seine Stellung zum Confutationsbuch gab, und schloss bald darauf aus gleichen Gründen einen anderen Juristen vom Abendmahl aus. Es gelang den Gegnern, dem Herzog das Bedenken einzuflössen,

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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 336. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/360&oldid=- (Version vom 1.10.2017)