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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

 Er ging auf den Compromiss ein, nicht aber der Herzog Johann Friedrich von Sachsen, dem sich der Herzog Ulrich von Meklenburg anschloss. Diese beiden Fürsten erklärten sich also gegen die praefatio, während die überwiegende Mehrzahl der Fürsten sich mit ihr einverstanden erklärte. – War es diesen Fürsten zu verdenken?

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 Sie hätten offenbar bei diesem Compromiss den Kürzeren gezogen. Wenn die Präfation auch mit Unrecht, wie bald geschah, so ausgelegt wurde, dass die ältere Ausgabe nach der neueren


    von 1530 war nicht wohl thunlich, da sich in Bälde das Bedenken geltend gemacht hatte, dass der X. Artikel zu Gunsten der Papisten ausgelegt werden könnte, die von 1540 oder 42, in welcher diesem Bedenken abgeholfen war, und welche auch sonst noch einige allgemein anerkannte Verbesserungen enthielt, wollte man aber doch auch nicht zur Unterschrift wählen, da das wie eine Verläugnung der von 1530 ausgesehen hätte. Darum unterzeichnete man die invariata mit der Erklärung, dass man den X. Artikel nicht in papistischem Sinn verstehe. Man wollte sich aber auch der conf. variata nicht begeben, theils weil sie so vielfach im Gebrauch war, theils weil sie anerkannte Verbesserungen enthielt. Darum in der bekannten Weise die Beziehung auch auf sie. Dass die eine gegen die andere gebraucht werden könne, daran dachte freilich wahrscheinlich der Kurfürst von der Pfalz, die übrigen Fürsten aber dachten nicht daran. Zur Ergänzung sollte die variata dienen, nicht aber zur Correctur einer in der invariata enthaltenen Lehre, am wenigsten der vom Abendmahl. Freilich lag für diejenigen, welche in der Abendmahlslehre nicht gut lutherisch waren, die Versuchung nahe, von der einmal zugelassenen variata einen Gebrauch zu machen, welcher von der strengen Abendmahlslehre entband, und eben darin liegt das Verfehlte der ganzen Uebereinkunft, dass man daran nicht dachte, und es mit dieser Weise der Einigung versuchte, aber man hat von Seite der Fürsten eben nicht daran gedacht, oder man hat im schlimmsten Fall dem Pfalzgrafen das stillschweigend concedirt.
     Die Reformirten haben freilich die Präfation von Anfang an so gedeutet, wie Heppe, aber dass sie von lutherischer Seite je so gedeutet worden wäre, ist mir nicht bekannt. Auch Salig (III, 708) deutete sie nicht so, sondern gibt folgende Deutung: „Nehmt beide Confessionen zusammen und erklärt und deutet sie nun eine aus der andern, so wird eine rechte lutherische Confession herauskommen. Die umgeänderte schliesst den Verstand der calvinischen Deutung aus und die geänderte ist dem Verstand der papistischen Deutung zuwider. Sehet, was wollt Ihr mehr? Behaltet Ihr sie nun beide, so bleibt die reine wahre lutherische Deutung auf dem Thron, und das Zanken hat also ein Ende.“

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 324. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/348&oldid=- (Version vom 1.10.2017)