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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

Bekenntniss vom Abendmahl ablegte, des Inhalts, dass im Abendmahl der Herr Jesus wahrhaftig, lebendig, wesentlich, gegenwärtig sei, zugleich auch ausdrücklich diejenigen verwarf, welche im Abendmahl ein äusserlich Zeichen sahen, also die Zwinglianer.

 Den Kurfürsten von der Pfalz aber suchte man dadurch zu befriedigen, dass man neben der Ausgabe von 1530 auch die von 1540 anerkannte, und dass man ausdrücklich erklärte, es sollten die Worte des Artikels in der ersten Edition, an welche sich der Kurfürst stiess, nicht in papistischem Sinn verstanden sein[1].


  1. Der Naumburger Präfation hat Heppe (die confessionelle Entwickelung p. 166) die Deutung gegeben, dass die A. C. von 1530 im Sinne der Augustana von 1540 und 1542 aufzufassen und festzustellen sei, und auch Preger (II, 97) fasst sie so, dass ausdrücklich die veränderte A. C. vom Jahre 1540 als Interpretation der älteren Ausgabe anerkannt sei. Dieser Auffassung müssen wir entschieden entgegen treten. Sie ist durch den Wortlaut der Präfation durchaus nicht gerechtfertigt. Darin ist über die confessio variata nichts ausgesagt, als dass man durch Unterschreibung der invariata, als von der, welche bei den meisten Kirchen und Schulen im Gebrauch und in etlichen Artikeln ausführlicher gestellt sei, nicht abweichen wolle. Damit war allerdings die Möglichkeit gegeben, dass der Eine oder der Andere die confessio invariata nach der variata auslegte, aber die Absicht der Verfasser ging nicht dahin, der variata diese Stelle zuzuerkennen. Am wenigsten aber dachten sie daran, von einer solchen Stellung der variata die Anwendung zu machen, welche Heppe ihr geben will, die nemlich, dass darnach die Melanchthonische Fassung der Abendmahlslehre gegenüber der Luthers anerkannt wäre. Denn in diesem Fall wären die Fürsten geradezu der Auffassung vom Abendmahl zugefallen, welche, wie sich bald zeigte, der Kurfürst von der Pfalz hatte. Das widerspricht aber allen ihren Aeusserungen, wie auch ihrem nachmaligen Verhalten, als es zu Tag kam, dass der Kurfürst die Präfation anders verstehe. Sie deuteten nicht nur immer die Präfation sammt der angehängten Erklärung über das Abendmahl im lutherischen Sinne, sondern sie waren auch der Meinung, dass sie der Kurfürst von der Pfalz so deute. Man verkennt auch die ganze Intention der Präfation, wenn man ihr diese Deutung gibt. Diese ging gerade dahin, sich in den Streit der Theologen über die einzelnen Lehren gar nicht einzulassen, diesen vielmehr ganz zu ignoriren und den Theologen zu überlassen. Wir Fürsten, sagten sie, sind uns bewusst, dass wir der Augustana treu geblieben sind, wir erklären uns also aufs Neue zu derselben. Nun fanden sich aber erhebliche Unterschiede in den verschiedenen Ausgaben vom Jahr 1530 vor. Die einfache Unterschrift der Augustana [324]
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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 323. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/347&oldid=- (Version vom 1.10.2017)