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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

vom Abendmahl auf die Augustana berufen zu können, der Ausgabe von 1540 das Wort reden. Gerade lutherische Theologen hatten ihm vor Jahren schon entgegengehalten, dass die Augsburgische Confession, auf die er sich berufe, nicht die ächte sei und dass diese nichts wisse von einer Abendmahlslehre, wie sie Melanchthon vorgetragen[1]. Er war also mit seinem eigenen Interesse an diese Ausgabe von 1540 gebunden, und wir werden nicht irre gehen, wenn wir annehmen, dass dieser Grund die anderen Gründe, welche er dafür anführte, überwog.

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 Der Herzog Johann Friedrich von Sachsen scheint auch sogleich die Parteinahme des Kurfürsten für diese Ausgabe in diesem Sinn gedeutet zu haben, und gerade dadurch bestimmt worden zu sein, an der confessio invariata festzuhalten. Man wird nemlich annehmen dürfen, dass der Herzog sich die Meinung angeeignet hatte, welche Chytraeus in einem Bedenken an den Herzog Ulrich von Meklenburg, der ihn mit nach Naumburg genommen, ausgesprochen hatte[2]. Des Chyträus Meinung[3] ging aber dahin: man solle die allererste Edition unterschreiben, denn wären auch etliche Artikel in den neueren Editionen in den Hauptlehren und der Sache selbst nicht viel geändert, sondern nur deutlicher und weitläufiger erklärt.. „so wären doch auch etliche Worte und Sentenzen darin gefährlich ausgelassen oder geändert und also beidenhändisch gestellt, dass die von Luther ernstlich


  1. Kluckhohn l. c. p. 50. Gallus von Regensburg scheint dem Kurfürsten zuerst diese Entgegenhaltung gemacht zu haben. Der Kurfürst antwortete ihm damals (dd. 7. Januar 1559) freilich: „dass Ihr eine neue und eine alte A. Confession meinen wolltet: das dünkt uns gleichwohl ein Ueberfluss“ (Kluckhohn p. 12). Er legte also allerdings damals noch keinen Werth auf diesen Unterschied, aber Kluckhohn erkennt selbst an, dass ihn die Sache lebhafter beschäftigen musste, nachdem eine neue Unterzeichnung der Confession in Vorschlag gebracht war.
  2. Planck (III, 226) theilt auch mit, dass die beiden Theologen, welche der Herzog mit nach Naumburg gebracht hatte, Mörlin und Stössel, ihren Herrn gewarnt hätten, dass er sich auf alle Fälle wegen der Aenderungen, welche Melanchthon mit der Confession vorgenommen habe, sorgfältig verwahren möge. Gewiss stimmten diese Theologen mit Chyträus überein. Auch die anderen auf diesem Convent anwesenden Theologen, Paul von Eitzen und Sagittarius haben gewiss den Herzog in gleichem Sinn berathen.
  3. Bei Salig III, 670 sq.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 321. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/345&oldid=- (Version vom 1.10.2017)