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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

Brodverwandlung zu bekräftigen scheine; dass aus den letzten Worten im Artikel von beiden Gestalten, da gesagt würde, dass die papistische Procession und Herumtragen deswegen unterlassen würde, quia divisio sacramenti non congruat cum institutione Christi, gefolgert werden könnte, dass man dann wohl beide Gestalten des Sacraments zugleich in Procession herumtragen dürfte und könnte; er nahm Anstoss an dem Satz: „unsere Kirchen werden fälschlich beschuldigt, dass sie die Messe abschaffen: denn die Messe wird bei uns behalten,“ da in der ganzen Pfalz die Messen abgeschafft und weder Lichter, noch Messgewand, noch andere papistische Ceremonien mehr zu hören, noch zu sehen seien[1].

 Ob das die einzigen Gründe waren, aus denen der Kurfürst gegen Unterschrift der Augustana von 1530 und für Unterschrift der von 1540 war? Schwerlich. Dass man calvinischer Seits die Ausgabe von 1540 vorzog, weil man sie in der Abendmahlslehre in calvinischem Sinn deuten zu können glaubte, ist bekannt[2].

 Stand der Kurfürst damals vielleicht auch noch nicht in directem Verkehr mit den Schweizern, welche so viele Stücke auf die veränderte Confession hielten, so stand er doch in Beziehung zu den Strassburgern, welche doch die gleichen Interessen mit den Schweizern hatten und in diesem Sinn auf den Kurfürsten wirkten[3]. Und wäre dem auch nicht so gewesen, der Kurfürst musste in seinem eigenen Interesse, um sich für seine Auffassung


  1. Salig III, 673.
  2. Hospinian (h. sacr. II, 281, a), der die Naumburger praefatio dahin deutete, dass in ihr die Ausgabe von 1540 tanquam fidei symbolum bekräftigt worden sei, sagt: hae editiones confessionis Augustanae mutatae et locupletatae atque in hoc principum conventu celeberrimo confirmatae ita comparatae sunt, ut Calvinistarum, quos ita falso vocant, sententiam et doctrinam apertissime confirment. Nihil enim in iis deest nisi quod non expresse dicatur: corpus Christi ore corporis non editur. Alias praemissas omnes, quibus ad hanc conclusionem nobis opus est, disertissime habent, nobisque tantum addendum relinquunt conclusionem necessario ex illis sequentem. Das führt er dann im Folgenden aus.
  3. Ein Brief, welchen Joh. Sturm von Strassburg auch noch während des Naumburger Convents an den Kurfürsten schrieb (in Hospinian II, 287 b) zeugt von diesem Interesse.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 320. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/344&oldid=- (Version vom 1.10.2017)