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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

der Schmalkalder Artikel, der Kurfürst von der Pfalz, welcher des Frankfurter Recesses gedacht wissen wollte. Ueber diesen Punkt einigte man sich endlich dahin, dass weder des Frankfurter Recesses, noch der Schmalkalder Artikel, noch der sächsischen Confession gedacht werden sollte, sondern nur der Apologie und der a. 40 wiederholten A. Confession[1]. Mehr Mühe machte es, über die zu unterschreibende Ausgabe der Augustana sich zu einigen. Die Kurfürsten waren erst der Meinung, man solle die neuere Edition (von 1540) beibehalten, „die in Sachen von der ersten nicht unterschieden, sondern nur mit weitläufigeren Worten und mehrerer Deutlichkeit und Dexterität verfasst wäre,“ aber die anderen Fürsten und Stände wollten, dass man die allererste Ausgabe unterschreibe, und man kam darin überein, dass man die deutsche Confession der Wittenberger Ausgabe von 1530, und die lateinische von 1531 unterschreiben wolle. Mit der Abfassung der Vorrede wurden die beiden Kurfürsten beauftragt[2].

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 Diese lautete ihrem wesentlichen Inhalt nach dahin[3]: die Stände A. C. wären verunglimpft, als wären sie unter einander uneinig und von der A. C. abgegangen. Um solchen Vorwurf abzuweisen, hätten sie beschlossen, die Augustana aufs neue zu unterschreiben, weil von den Fürsten, welche dieselbe 1530 unterschrieben hatten, nur zwei noch am Leben seien, und obwohl diese Confession 1540 u. 42 etwas stattlicher und ausführlicher wiederholt, auch aus dem Grunde der heiligen Schrift erklärt und gemehrt, dieselbe auch auf dem angestellten Colloquium zu Worms von den Ständen A. C. wiederum dem kaiserl. Präsidenten übergeben, angenommen und darüber colloquirt worden, hätten sie doch die Edition von 1531 vornemlich zur Hand nehmen wollen, damit ein jeder spürte, wie ihr Gemüth und Meinung nicht sei andere neue oder ungegründete Lehre zu vertheidigen oder auszubreiten, hätten diese von neuem subscribirt und gedächten dabei zu verharren.“ Weiter aber wurde erklärt, „es sei ihr Gemüth


  1. Salig III, 680.
  2. Ibid. 669.
  3. Hönn, historia des von den evangel. Ständen a. 1561 zu Naumburg wegen anderweiter Unterschreibung der umgeänderten A. C. etc. gehaltenen Convents. 1704. p. 99 sq.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 318. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/342&oldid=- (Version vom 1.10.2017)