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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

der Pfalz den Vorschlag des Herzogs gern annahm, war natürlich, aber freudig überrascht war derselbe darüber, dass auch der Herzog Johann Friedrich bereitwillig auf diesen Vorschlag einging. Ihn hatte wohl die Betonung der Unterschrift der Augustana vom Jahr 1530 und die Beiziehung der Schmalkaldischen Artikel dafür eingenommen. Man besprach sich sogleich des Näheren über die Weise, wie ein Convent der Fürsten ins Werk gesetzt werden könne. Ausdrücklich beantragte der Herzog Johann Friedrich noch, dass keine Theologen, mit Ausnahme der Hofprediger, welche jeder Fürst mitbringen könne, zugelassen werden sollten, weil Solche, da wo es sich nur um Unterschrift einer schon vorliegenden Confession handle, unnöthig seien[1]. Man hielt es für räthlich, vor allem den Landgrafen Philipp von Hessen für den Plan zu gewinnen. Dieser ging gern darauf ein und der Herzog Johann Friedrich übernahm es nun, den Kurfürsten von Sachsen in das Interesse zu ziehen. Es gelang auch diess, und die so verbündeten Fürsten theilten sich jetzt in das Geschäft, ihre Standesgenossen zu einem Convent nach Naumburg auf den 20. Januar 1561 einzuladen[2].

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 Schon hatte der Herzog Christoph von Würtemberg dort Quartier bestellen lassen, da erhob gerade einer der Fürsten, welche an der Spitze des Plans standen, ein Bedenken über das Exemplar der Augustana, das unterschrieben werden sollte, der Kurfürst Friedrich von der Pfalz. Er schrieb (am 20. Decbr.) an den Herzog von Würtemberg, er trage Bedenken, das deutsche Exemplar der Augustana von 1530 zu unterschreiben, sei aber bereit, das lateinische Exemplar von diesem Jahr zu unterzeichnen. Gegen den Kurfürsten von Sachsen erklärte er sich noch deutlicher dahin: es sei unverglichen geblieben, welches Exemplar der A. C. eigentlich gemeint und verstanden worden, das von


  1. Ibid. 147.
  2. Das Ausschreiben des Kurfürsten von Sachsen an den Fürsten Wolfgang zu Anhalt (ein gleichlautendes an die übrigen Fürsten, die der Kurfürst einzuladen übernommen hatte) dd. 6. Dcbr. bei Hönn p. 3. „ ... sollten sonst alle Condemnationen, darinnen ein Theil den anderen eingerissener Corruptelen und Secten auflegen wollte, gänzlich verbleiben, auch sonst in solcher Zuhauffkunft von keinen weltlichen und privat Händeln gerathschlagt werden.“
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/340&oldid=- (Version vom 1.10.2017)