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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

 Er war von dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zu einer Zusammenkunft eingeladen worden, auf der die politischen und kirchlichen Angelegenheiten besprochen werden sollten, und er hatte zugesagt; aber gerade weil er wusste, dass er dort auch den Schwiegersohn des Kurfürsten, den Herzog Johann Friedrich von Sachsen, finden werde, nur unter der Bedingung, dass die Besprechung sich allein auf die politischen Angelegenheiten beschränken würde. Indessen als die Fürsten (im Juni 1560) beisammen waren, hielt es der Kurfürst doch für unverantwortlich, nur für die weltlichen Dinge zu sorgen und die Religionssachen nicht zu berühren. Er fragte darum den Herzog, wie er meine, dass die Wunden der Kirche geheilt werden könnten. Der Herzog gab seine Meinung dahin ab: „es könne solches nicht besser geschehen, als wenn man nicht jedem zuliesse, nach seinem Kopf zu schreiben, zu schelten und zu verdammen, und weil keiner der Fürsten mehr am Leben sei, welcher zur Zeit der Uebergabe der A. C. zugegen gewesen und dieselbe unterschrieben habe, ausser dem Landgrafen von Hessen und dem Fürsten Wolfgang von Anhalt, so sollten alle evangelischen Stände solche, wie sie im Jahr 1530 dem Kaiser übergeben worden, von neuem einhellig unterschreiben und eine der Sache gemässe Vorrede und Schluss dazu machen. Darin müsste gemeldet werden, dass sie die Apologie und Schmalkaldischen Artikel, so viel sie die Hauptpunkte des christlichen Glaubens beträfen, auch also annehmen und sich in ihren Kirchen und Landen demgemäss verhalten wollten.“ Diese neuerdings durch Unterschrift bestätigte Confession könnte dann entweder durch Abgeordnete oder auf einem öffentlichen Reichstag dem Kaiser übergeben werden. Endlich sollten die Stände feierlich geloben, keine Rotten noch Sekten in ihren Landen zu dulden, auch den Theologen nicht zu gestatten, nach ihrem Gefallen zu schänden und zu schmähen[1].

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 Der Gedanke des Herzogs war der Sache nach derselbe, welcher auch dem Frankfurter Recess zu Grund gelegen hatte. Von dem Antrag der Flacianer, die Irrlehren namentlich zu verzeichnen, war Umgang genommen. Dass daher der Kurfürst von


  1. Sattler IV, 146 sq.
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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 315. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/339&oldid=- (Version vom 1.10.2017)