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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

als dass er ihn erst noch wollte in Frage gestellt sehen. Diese Irrthümer erst noch dem Urtheil einer Synode anheim zu stellen, hielt er für sträflich und gefährlich, damit würden alle Sekten und Rotten gleichsam in integrum restituirt: denn man müsste dasselbe auch bei den Papisten thun, welche man auch nie auf einer ganzen Synode der Länge nach verhört habe[1].

 Noch bevor diese Schreiben und Schriften ausgegangen waren, war der Reichstag zu Augsburg, am 3. März 1559, eröffnet worden. Das Ergebniss desselben war das, dass man den Versuch einer Vereinbarung der Katholiken und Evangelischen[2] auf spätere Gelegenheit aufschob, d. h. ihn fallen liess. Damit war aber auch der Riss zwischen Katholiken und Protestanten constatirt. Je weniger nun aber Einigkeit unter den Protestanten war, desto mehr war ihre Lage den Katholiken gegenüber gefährdet. Das sahen beide Theile ein, von beiden Theilen stellte sich daher eine gewisse Geneigtheit ein, abermals eine Ausgleichung zu versuchen. Zu diesem Endzweck nahm der Herzog Christoph von Würtemberg den Plan des Pfalzgrafen Otto Heinrich, der am 12. Febr. 1559 gestorben war, wieder auf.

 Aber noch währte es lange, bis es zu einer Zusammenkunft kam: denn Flacianischerseits griff man den Gedanken, den der Herzog Christoph von Würtemberg früher gehabt, aber auf den Rath von Brenz hatte fallen lassen[3], wieder auf, den nemlich, auf Berufung einer Generalsynode hinzuwirken. Es scheint, dass die Flacianer einen Congress, der von einem der Fürsten, welche den Frankfurter Recess unterschrieben hatten, ausgegangen war, fürchteten und die Sache in ihre Hand zu nehmen suchten. Sie reichten daher eine Supplication an alle evangelischen Stände ein[4]. Diese war von der stattlichen Anzahl von 51 Theologen aus verschiedenen Ländern unterzeichnet, nicht allein von allen herzoglich


  1. Die Antwort des Flacius kenne ich nur aus Preger II, 87.
  2. Die Geschichte des A. Reichstags bei Heppe I, 325 sq.
  3. Das Bedenken des Brenz dd. 18. Mai 1559, bei Sattler IV. Beil. 54.
  4. Supplicatio quorundam theologorum, qui post obitum Lutheri p. m. corruptelis et sectis voce aut scriptis contradixerunt pro libera christiana et legitima synodo. Salig III, 568. Nach Preger (II, 86) noch im Jahr 1559, nach Struve (112) im Jahr 1560.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/337&oldid=- (Version vom 1.10.2017)