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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

besser gehalten, wenn man die A. C. von neuem hätte drucken lassen und in einer Deklaration die beiden streitig gewordenen Artikel hinzugefügt hätte: denn ohne namentliche Verwerfung der Irrthümer sei es nicht möglich, Einigkeit wieder anzurichten. Dürfe man auch nicht ganze Kirchen oder einzelne Personen, so aus Einfalt irrten, verdammen, so müsste man doch die Sacramentirer, Schwenkfeldianer, Osiandristen namentlich verwerfen. Ganz in gleichem Sinn äusserten sich die Pommerschen Theologen, am unzufriedensten aber die Magdeburger in einem Bedenken, das Wigand aufgesetzt hatte. Schon das ist ihnen bedenklich, dass weltliche Herren ohne Beisein der Theologen in Religionssachen ein Formular stellten, zumal da gerade unter ihnen diejenigen Theologen wohnten, welchen Irrthümer vorgeworfen würden. Sie tadeln weiter, dass man eine Amnestie errichten wolle, denn in Glaubenssachen, die die Sache Gottes und nicht der Menschen beträfen, könne man nichts wie Aepfel und Birnen vergeben. Eine Wunde dürfe man nicht unterkötig lassen und zuheilen, sondern müsse sie durch öffentliche Verdammung rein ausdrücken, wenn anders eine beständige Heilung erfolgen sollte. Sie sind endlich mit der Fassung der einzelnen Artikel nicht einverstanden, am wenigsten mit der der Lehre vom Abendmahl, „denn die Worte wahrhaftig, lebendig, wesentlich und gegenwärtig stünden den Zwinglianern auch wohl an.“[1]

 Eine nicht kleine Anzahl von Ländern und Ministerien hatte sich also gegen den Frankfurter Recess erklärt. An sie reihte sich der Herzog Johann Friedrich von Sachsen mit seinen Theologen an. Dieser Herzog hatte von Anfang an den in Frankfurt versammelten Fürsten die meisten Bedenken eingeflösst, denn sie wussten ihn unter dem Einfluss seiner Theologen stehend, und diese Theologen gehörten der Flacianischen Parthei an, Flacius selbst stand in seinen Diensten. Dieser und Amsdorf schrieben sofort gegen den Recess, Flacius die refutatio Samaritani Interim[2], Amsdorf gab heraus „öffentlich Bekenntniss der reinen Lehre und confutatio der jetzigen Schwärmer.“


  1. Ibid. 371 sq.
  2. Die Schrift von Flacius ist nicht gedruckt worden, ich kenne ihren Inhalt nur aus Preger M. Fl. III. II, 74.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/332&oldid=- (Version vom 1.10.2017)