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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

wir in einem Brief Brenzens an die Reutlinger vom Jahr 1527 finden. Brenz äussert sich da über Sätze (axiomata), welche die Reutlinger aufgestellt hatten, und widerspricht der Annahme der Reutlinger, dass den Unwürdigen Leib und Blut des Herrn im Abendmahl nur angeboten würden (offerri). Der Unterschied zwischen den Würdigen und Unwürdigen sei nur der, dass sie dem, der diese Gaben im Glauben empfängt, zum Segen gereichen: es sei der Unterschied zwischen accipere und utiliter accipere.[1]

 Das Gesagte wird ausreichen, um zu beweisen, dass das Syngramma, wenn es auch gleich in der Ausführung mangelhaft und theilweise missverständlich ist, dem lutherischen Bekenntniss entspricht, und Brenz gleich bei dem ersten Zeugniss, das er über die Abendmahlslehre ablegte, den Standpunkt einnahm, auf dem wir ihn in den Jahren 1556 und 1559 wieder finden.[2]

 Eine andere Abendmahlslehre können wir aber auch nicht in seinem Commentar zum Johannes und in seinem Catechismus finden.

 Verfolgen wir nun weiter die Haltung des Brenz bis zum Jahr 1559.

 Wir finden durch diese ganze Zeit hindurch keine Anzeichen, dass er seine Meinung vom Abendmahl geändert hat, und genug Anzeichen, dass er über die Schweizer Lehre ungünstig zu denken fortfuhr: aber er hielt sich lange still, und wo er Anlass hatte, sich zu äussern, that er es in mildem versöhnlichem Sinn.


  1. Der Brief an die Reutlinger in Pfaff, acta et scripta publica eccl. Würtemberg. 1719. p. 36. Qui haec dona distributa fide accipit, bene habebit. Qui vero incredulus est, nihil quidem sacramenti rationi adimit, sed ipsi sibi malum accersit, incredulitate id bonum rejiciens .. Jam quod appendicem Christus adjecerit, quod pro vobis traditur, id quod vera corporis explicatio et distributio est, non probat incredulo ideo corpus non offerri aut donari, sed probat, ipsi non utiliter offerri nec bene donari, propterea quod donum oblatum per incredulitatem a se repellat. Aliud est accipere, aliud est utiliter accipere. Incredulus ... accipit panem et vinum coenae dominicae, qui sunt corpus et sanguis Christi, sed quia non credit, accipit ea non utiliter, sed sibi in judicium.
  2. Dieckhoff: p. 609. „Nicht in der Lehre selbst, sondern allein in der Ausführung und Begründung derselben, wie sie vom Syngramma versucht wird, wird man also das der lutherischen Lehre etwa Fremdartige und Ungemässe zu suchen haben.“
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/257&oldid=- (Version vom 1.10.2017)