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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

intrat ventrem, quod credimus, intrat mentem. Da nun aber das Syngramma auf das bestimmteste behauptet, dass im Abendmahl ein Essen des Leibes Christi nicht bloss dem Geist, sondern auch dem Fleisch nach Statt finde, so kann der Sinn des obigen Satzes kein anderer als der sein, dass der Leib Christi keine Bauchspeise sei, was ja von Luther auch nie behauptet wurde. – Etwas mehr Schwierigkeit bieten aber allerdings die Aeusserungen über den Genuss des Leibes Christi von Seite der Ungläubigen.

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 Da begegnen wir im Syngramma einer Aeusserung über Joh. VI, von der es nahe liegt, eine Anwendung auf das Essen des Leibes Christi im Abendmahl zu machen. Es heisst da, man könne nicht läugnen, dass der Glaube das Blut Christi trinke und sein Fleisch esse, denn so stehe Joh. VI deutlich geschrieben.[1] Wir haben nun zwar die Beiziehung dieser Stelle nicht so zu verstehen, als wäre die Meinung des Syngramma die, dass diese Stelle vom Abendmahl handle, vielmehr sagt Brenz in seinem Commentar, es sei darin nicht de sacramento corporis et sanguinis coenae dominicae die Rede.[2] Die Stelle ist vielmehr nur beigezogen, um den Beweis zu liefern, dass von einem Essen und Trinken des Leibes und Blutes Christi nicht die Rede sein könnte, wenn beides nicht gegenwärtig wäre, und das gilt dem Syngramma denn auch von dem Abendmahl. Die Zeichen, sagt das Syngramma, sind ein Beweis dafür, dass die damit angedeutete Sache gegenwärtig ist. So verhält es sich auch bei der Taube, die bei der Taufe Christi vom Himmel herab kam, und bei den feurigen Zungen, sie sind Beweis dafür, dass der Geist gegenwärtig war. So verhält es sich dann auch bei jener Rede Christi Joh. VI. Da wird nun der Nachdruck darauf gelegt, dass man durch den Glauben das Blut Christi geniesse. (Syngr. Suev. p. 177. Fides sanguinem offert. Sed unde fides sanguinem accipit nisi a verbo? Fides enim non est fides, nisi in verbum directa sit. Verbum fidei objectum est, verbum fidei offert, quidquid accipit aut credit.) Dann heisst es weiter: impiis absens est (Deus) et infidelibus,


  1. Syngr. Suev. p. 178.
  2. Dieckhoff p. 628. Anm.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/255&oldid=- (Version vom 1.10.2017)