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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

Bekenntniss vom Abendmahl gleich sehr von Hardenberg wie auch vom Superintendenten[1] der Stadt.

 Im Jahr 1556 hatte der Rath diese Forderung gestellt, erst Ende des Jahres 1560 aber gelang es, von Hardenberg Bekenntnisse zu erlangen, die wenigstens einigermassen zeigten, was er eigentlich vom Abendmahl halte.

 Das Verfahren Hardenbergs bis dahin muss auf jeden Unbefangenen den Eindruck machen, dass er mit seiner wahren Meinung so lange als möglich zurückzuhalten bemüht war, und es war seinen Gegnern nicht zu verargen, dass sie dadurch misstrauisch wurden, und ihn bei den zweideutigen Erklärungen, welche er abgab, nicht entschlüpfen liessen.

 Der zuerst 1556 an ihn ergangenen Forderung entsprach er eigentlich gar nicht, während die Bremer Geistlichen ein unzweideutig lutherisches Bekenntniss einschickten. Hardenberg gab nur die Erklärung ab: „bei seiner Berufung nach Bremen sei ihm aufgetragen worden, Gottes Wort zu lehren und sich so viel möglich nach der Reformation des Erzbischofs und Kurfürsten von Cölln zu richten. In dieser sei den Lehrern folgende Vorschrift gegeben: „sie sollten das Volk unterrichten, Christus selbst gebe uns durch den Diener und die anbefohlenen Gebräuche des Abendmahls seinen wahren Leib und Blut: weil aber dieses Geben und Empfangen des Leibes und Blutes Christi ein himmlisches Werk sei und eine Handlung des Glaubens, so müsse man alle fleischlichen Gedanken fahren lassen, und mit erweckten Begierden des Herzens und der Dankbarkeit die himmlischen Gaben empfangen.“ Auf diese Art hätte er bisher


  1. Schreiben des Raths an die Theologen zu Wittenberg, worin er diese um ein Urtheil in dem Streit bittet, d. d. 12. Dec. 1556 (in Historie des Sacramentsstreits. p. 664 sq.). „Es hat auch gemeldter Doctor (Hardenberg) uns etliche positiones contra ubiquitatem corporis .. übergeben, mit denen wir gar nichts zu thun, uns auch derselben in keinem Wege theilhaftig machen, können aber wohl leiden, dass von solchen hohen Sachen ohne unsere Beförderung in hohen Schulen disputirt werde, dieweil es uns allein um den lieben heiligen einfältigen Catechismum zu thun ist, dass wir denselben rein mögen behalten, gründen auch für unsere Person die Lehre vom heil. Abendmahl auf nichts anderes, denn auf das allmächtige Wort unsers Herrn Jesu Christi und seine Einsetzung.“
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/212&oldid=- (Version vom 1.10.2017)