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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

Abendmahls herausgegeben, und versprachst, Du werdest stets der Unsrige sein.“ Calvin war mit diesem allgemeinen Bekenntniss zufrieden, legte in seiner Gegenantwort seine Abendmahlslehre dar und zeigte damit, wie „die Ueberzeugung Bullingers und der übrigen Züricher völlig mit seiner übereinstimme.“[1] Es kam aber noch darauf an, dass Calvin die Schweizer überzeugte, dass er mit ihnen an den Grundlagen der Zwinglischen Lehre festhalte: denn die Schweizer wollten durchaus nicht dafür angesehen werden, dass sie von diesen abgewichen wären, und noch war das Misstrauen gegen Calvin in Betreff seiner Hinneigung zu Luther nicht ganz gewichen. Wir ersehen das aus der Mittheilung, welche Pestalozzi von einem Brief Calvins an Bullinger (vom Januar 1549) macht. Darin versichert er, wie er niemals um Menschen, auch nicht um Luther zu gefallen, seinen Ausdruck gemodelt. Er gehöre nicht zu den Schmeichlern Luthers, habe sich frei erhalten, als selbst Beherzte furchtsam waren. „Hätte nicht, schliesst er, bis jetzt ungegründetes Misstrauen im Wege gestanden, so wäre schon längst unter uns entweder gar keine Abweichung oder nur ein Minimum davon gewesen.“[2]

 Wie vollkommen nun Calvin den Schweizern genügt hat, ersieht man, wenn man den consensus Tigurinus, der jetzt abgeschlossen wurde, mit der confessio Helvetica prior von 1536 (denn so weit kann man zurückgehen) vergleicht.

 Von den Sacramenten überhaupt sagt die conf. Helvetica: symbola non nudis signis sed signis simul et rebus constant ... Sunt haec res sanctae .. suo quo diximus modo res significatas exhibentes, testimonium rei gestae praebentes, res tam arduas repraesentantes et mirabili quadam rerum significatarum analogia clarissimam mysteriis istis lucem afferentes. Ad haec auxilium opemque ipsi suppeditant fidei, ac jurisjurandi denique vice initiatum capiti Christi et ecclesiae adstringunt.“

 Der consensus Tigurinus nimmt aber noch bestimmter Rücksicht auf Zwingli. Er hebt damit an, dass er sagt: sunt quidem


  1. H. Bullinger von Pestalozzi p. 378 u. 379.
  2. l. c. p. 380.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/164&oldid=- (Version vom 1.10.2017)