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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

 Verhält es sich so mit der Lehre Calvins im Verhältniss zu der Luthers, und mit der Lehre Calvins zu der Zwinglis, so ist auch das Verhältniss seiner Lehre zu derjenigen der Schweizer, mit welchen Calvin zu verhandeln hatte, kein anderes. Und daraus erklärt es sich, warum es unschwer zu der Vereinbarung zwischen beiden Theilen gekommen ist, die im consensus Tigurinus vorliegt.

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 Das, worauf es dem Calvin vor allem ankam, „dass dem Abendmahl die Bedeutung einer Gabe und der Gemeinschaft mit Christi Person selbst, die in der Handlung gegenwärtig sei, gesichert werde,“[1] war ja längst von den Schweizern, vor allem von Bullinger, anerkannt. Leicht war es also, über diesen Punkt sich zu verständigen, zumal Calvin durchaus nicht darauf bestand, dass man gerade seiner Vorstellung von der Art der Mittheilung Christi im Abendmahl zufalle. Er schreibt am 1. März 1548 an Bullinger: „wiewohl ich mir einer innigeren Gemeinschaft mit Christo in den Sacramenten bewusst bin, als Du in Deinen Worten ausdrückst, so wollen wir darum doch nicht aufhören, denselben Christus zu haben und in ihm eins zu sein. Einst werden wir wohl zu einer völligeren Einhelligkeit zusammen wachsen.“ Und auf diesen Brief antwortet Bullinger am 26. Mai 1548: „ich anerkenne, dass Christus in seinem Geist durch den Glauben sich uns ganz mittheilt, so weit diess zur Erlangung des Heils und zum gottseligen Leben vonnöthen ist. Eben diess wird uns durch die Sacramente dargestellt und besiegelt auf eine den Sacramenten eigenthümliche Weise, so wie diess auch durchs Wort verkündet und durchs Bezeugen eingeprägt wird. Als Du letzthin hier warst, zähltest Du wohl uns allen insgesammt her, was Andere tadeln oder vermissen an unserer Luthern (1545) ertheilten Antwort. Indessen erklärtest Du, Dir missfalle unsere Darlegung nicht, die wir in Betreff des


    carnem Christi manducare nihil aliud esse quam credere et si quae sunt similia. His autem contraria videtur Calvinus affirmare, carnem Christi videlicet quae crucifixa est, oportere a nobis comedi .. Nullam autem in his esse repugnantiam, non difficile est sani judicii hominibus demonstrare. Es folgt dann der ausführliche Beweis.

  1. Dorner l. c. p. 398.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/163&oldid=- (Version vom 1.10.2017)