Seite:Der Königl Mtt in Böhmen Bericht und Erklärung 13.jpg

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vnd Mitglieder deß Reichs / so sich dem Hauß Spanien nicht offentlich mancipiret, oder zu diensten gestellet / durch die an sie er­gangene vnd auß obangezeigtem bestendigem Fundament Vn­gültige Mandata, von Ihrer löblichen / zur Ehren GOttes / vnd Trost so vieler vnbillich bedrängter Christen gereychenden Intention nicht abwendiq machen lassen / der zuversichtlichen hoffnung es könne kein Verstendiger Mensch / so sich durch vnzeitige Affecten vnd eingebildete Privat Respecten nicht verblenden lest / das Wir oder Vnsere Assistenten durch diese vnsere beständige Resolution, so wir wider Ihre Mtt: nicht als wie ein Römischen Kayser / (deme Wir sonsten an schuldigem Respect nach Außweisung der Reichs Verfassung nichts entziehen /) Sondern als einen Ertz Hertzogen zu Osterreich / wegen vermeinter Privatpraetension nehmen müssen / den ReichsConstitionibus im geringsten zu wider gehandelt / vnnd dannenhero mit der angedroheten würcklichen Declaration vnd Execution deren in ReichsConstitutionibus auffgesetzten Straff / mit Fug vnd Recht beschweret werden könten / so viel destoweniger / weil die bißher attentirte vnd ferner angedrohete Process, auff die ReichsConstitutiones fundirt werden wollen: welche doch von Vns gar nicht / sondern vielmehr auff der andern seiten hindan gesetzt / vnd mit vnerhörter Grawsamkeit / durch eingefürtes frembd: Barbarisches Kriegsvolck vberschritten worden / das also die von der Natur / vnd in allen Rechten erlaubte / abgedrungene Defension vnd Rettung / durch dergleichen schein deß Rechten / mit keinem grund den Bedrengten kan oder solle entzogen werden. Da aber wider alles verhoffen die Kays: Mtt: noch ferner sich dahin verleyten lassen solten / das Sie / vnbetrachtet jhres geleysteten thewren Eydes / wegen dieses an Vns / Vnserer Cron Böhmen / vnnd Incorporirten Lander halben / vermeyndlich habenden Zuspruchs Propria Authoritate, Vns / vnsere angehörige oder Verwandten / mit angedeuten

Achts Processen zu[1] beschweren / eygenthätlich vnd feindlich


  1. Vorlage: zn