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Buschoff gebracht werden muß, falls die Staatsregierung nicht ernsthafte politische Rückschläge hervorrufen will.

Hier spricht kein Politiker, kein Judenfresser, sondern der berufene Anwalt der unglücklichen Mutter des gemordeten Knaben. Weil es sich um arme, aber ehrbare Leute handelt, die nicht in der Lage sind, selbst das Recht in allen Instanzen durchzufechten, gilt es, durch diesen Appell an das öffentliche Gewissen der schlafenden Gerechtigkeit Genüge zu verschaffen. Der Verfasser wendet sich dann an alle Parteien, an alle Leute von Herz, mit der Forderung, dabei mitzuwirken, daß die Geschworenen zwischen Buschoff und dem Sühne heischenden Schatten des getöteten Knaben entscheiden mögen!

Xanten, Ende Januar 1892.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Oberwinder: Untersuchung über den Xantener Knabenmord. Vaterländische Verlagsanstalt, Berlin 1892, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Fall_Buschoff.djvu/42&oldid=- (Version vom 31.7.2018)