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Meinung etwa dadurch zu beschwichtigen, daß er sich zuerst der Verfolgung Buschoffs mit allen Kräften widersetzte, ihn dann in Cleve im Gefängnis von den dortigen Juden koscher füttern ließ, um ihn schließlich unter Umgehung eines Gerichtsbeschlusses, unter Verwerfung des erdrückenden Belastungsmaterials, mit dem Kollegen Brixius in allen Ehren wieder auf freien Fuß zu setzen. Herr Baumgardt scheint sich als Gatte seiner jungen Frau in Cleve besser zu gefallen, wie hier auf dem Thatorte, denn so oft er auch hier gewesen, hat er beweisbar stets eine befremdliche Eilfertigkeit bei der Rückreise herausgekehrt. – Und wo treibt sich jetzt Buschoff mit seiner Familie herum? Nach seiner Freilassung ist er nach Xanten überhaupt nicht mehr zurückgekehrt, sondern in Begleitung mehrerer fremder Juden aus Berlin und Frankfurt in der Richtung Köln fortgereist. Es ist billig zu bezweifeln, daß man den sauberen Vogel wieder einfangen wird!“

Der hier erscheinende, soeben zur Ausgabe gelangte „Bote“ schreibt:

Xanten, 22. Januar. In den letzten Tagen hat der Untersuchungsrichter Herr Landsgerichtsrat Brixius aus Cleve in Sachen des hiesigen Knabenmordes das Zeugenverhör hier an Ort und Stelle von neuem aufgenommen. Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir diese Wiederaufnahme des Verfahrens als Folge der neulichen Anwesenheit des Kommissars des Justizministeriums ansehen. Außerordentlich hat es hier überrascht, ja die Bevölkerung erregt, daß der Herr Untersuchungsrichter am ersten Tage außer dem Herrn Bürgermeister Schleß auch – – – den Synagogenvorsteher A. Oster (!!!) zugezogen hatte. Beim Betreten der Küpper’schen Behausung ließ der Eigentümer Herr K. ersuchen, Herr Oster möge seine Besitzung verlassen. Dagegen protestierte aber energisch der Untersuchungsrichter, und der Synagogenvorsteher blieb. Unser Herr Bürgermeister hat kein Hehl daraus gemacht, wie auch ihn die Hinzuziehung des obengenannten Herrn frappiert hat. Wir berichten diese Thatsache, wie sie uns aus der sichersten Quelle zugegangen ist. Wir würden die Wirkung derselben nur abschwächen, wollten wir derselben eine Kritik beifügen.“

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Oberwinder: Untersuchung über den Xantener Knabenmord. Vaterländische Verlagsanstalt, Berlin 1892, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Fall_Buschoff.djvu/30&oldid=- (Version vom 31.7.2018)