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kind, haar man (den stiefvader) in een twist in een zeer ongunstig daglicht heeft gestelt.

Dieselbe oder ähnliche Meldung findet sich auch in anderen holländischen Zeitungen. Die Gemeinheit, welche diese Insinuation bürgt, ist nicht stark genug zu rügen. Einmal ist der Schreiner H. nicht der Stiefvater, sondern der Vater des ermordeten Kindes, dann hat die Frau desselben niemals auch nur daran gedacht, eine verdächtige Äußerung über ihren Mann auszusprechen, und endlich genügt schon eine flüchtige Personal- und Lokalkenntnis, um die gänzliche Haltlosigkeit des aufgeworfenen schmählichen Verdachtes zu erkennen. Von welcher Seite solche Dinge in die Zeitungen des Nachbarstaates lanciert werden, erkennen diejenigen sofort, welche wissen, wie manche anonymen Briefe mit ähnlicher Verdachtsäußerung nach hier, einer sogar von Krefeld aus an den Schr. H. selbst, geschickt sind. Schr. H. hat den ihm übersandten Brief seinerzeit sofort dem Kriminalkommissar Wolff zur Weiterbeförderung an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dieses zur Ehrenrettung des armen braven Vaters.

Soweit ist es bereits gekommen, daß die Rabbiner ungestraft ähnliche Infamien ausstreuen dürfen. Aber die Wahrheit wird doch siegen! Wenn es wahr ist, daß die unglückliche Mutter des geschächteten Kindes sich nach Berlin begeben will, um die Intervention des Kaisers und Königs anzurufen und einer großen konservativen Zeitungsredaktion ihre gute Sache persönlich vorzutragen, so werden die Komplizen Buschoffs sehr bald gewahr werden, daß sie umsonst so viel Geld aus dem Fenster hinausgeworfen haben. Hätte Inspektor Wolff nur einen guten Christen verhaftet, alsdann wäre dieser um die Geschworenen sicherlich nicht herumgekommen. Aber der Schächter Buschoff ist für diese brennende Nagelprobe, die er gewiß nicht bestanden hätte, zu schade. Das letzte Wort in dieser skandalösen Angelegenheit ist noch lange nicht gesprochen.

Auch die „Germania“, der „Bote“ in Xanten etc. schlossen sich diesem Protest gegen die jüdischen Verdunklungsversuche an. Das genannte holländische Blatt hat übrigens ausdrücklich bei seiner Berichtigung zugegeben, daß es das Opfer einer frechen jüdischen Irreleitung mit diesem Artikel geworden sei.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Oberwinder: Untersuchung über den Xantener Knabenmord. Vaterländische Verlagsanstalt, Berlin 1892, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Fall_Buschoff.djvu/20&oldid=- (Version vom 31.7.2018)