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sie ausplaudern würden, auf; hier ernannten sie Hauptleute, und entwarfen folgende Bundesartikel.

Erstens, geistlich und rothweilisch Gericht abzuthun, und Niemanden eine Schuld zu erstatten.

Zweitens, Zoll, Umgeld, und andere Beschwerungen abzustellen.

Drittens, Steuer zu geben nach eignem Gefallen (keiner mehr denn vier Pfenning.)

Viertens, die Juden zu tödten, und ihnen ihr Gut zu nehmen.

Fünftens, keinem Geistlichen mehr als eine Pfründe zu 40 oder 50 fl. zu lassen, auch ferner nicht mehr zu beichten[1].

Da die Verschworenen wohl einsahen, daß sie sich nur durch eine auffallende That hinreichenden Anhang erwerben könnten, richteten sie ihre Augen auf Schlettstadt, das zuerst von ihnen überfallen, und durch dessen Schatz ihre Macht vermehrt werden sollte. Dann wollten sie noch einige umliegende Städtchen und Dörfer in ihren Bund bringen, und ein Panner mit dem Bundschuh[2] aufwerfen, damit ihnen der gemeine

Mann zuliefe. Leicht wäre dann, glaubten sie, das


  1. Das große Buch; Herzog redet von Pfründen zu 50 oder 60 fl., und erwähnt des Beichtens gar nicht.
  2. Bundschuh hieß der damals allgemeine Bauernschuh, der über die Knöchel reichte, oberwärts mit langen Riemen gitterartig zusammengeflochten wurde, und von diesem Binden den Namen hatte. Die Bauern steckten ihn als Zeichen der Empörung auf eine Stange, oder ließen ihn in die Fahne malen. Davon gieng der Name des Bundschuhes auf die Verbindungen selbst, welche sich seiner als Feldzeichen bedienten, über.
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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/9&oldid=- (Version vom 31.7.2018)