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sich nicht drücken lassen, er wolle die Schweizer über das Gebirg bringen, wann sie wollten.“ Der Kaiser empfiehlt unterm 9. April d. J. diesen Gegenstand der Regierung zu Ensisheim zur ernstlichen Untersuchung, und, falls es nöthig seyn sollte, und etwas Bedeutenderes vorfiele, zum Berichte an die Regierung zu Inspruck.[1]

So trat unter höchst beunruhigenden Vorzeichen das dritte Jahrzehend des sechzehnten Jahrhunderts ein. Mit tiefer Besorgniß mußte ihm jeder entgegensehen, der nur in Etwas den Gang und die Richtung großer Erscheinungen zu würdigen verstand. Kaum vermochte sich noch im ganzen Süden von Deutschland die bestehende Ordnung und das längst herkömmliche Recht, auf dem Lande, gegen Unzufriedenheit und Neuerungssucht zu behaupten; von beiden Seiten hatten die umwälzenden und verhindernden Maßregeln ihre höchste Spannung gegen einander erreicht: es waren zwei ungeheure Wagschalen, die sich zwar noch, aber kaum im Gleichgewicht hielten; fiel noch mehr Gewicht in die eine, so mußte die andere weit hinaufgeschleudert werden, und wilde Gesetzlosigkeit und jede Art von Frevel tobten im Gefolge unnennbaren Elendes entfesselt umher.




  1. Beil. Nro. 41. a und b.
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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/46&oldid=- (Version vom 31.7.2018)