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so flüsterte er mit den Seinigen zusammen, und die Frohner erhielten einen Wink zu schweigen, wenn sie sich nicht in blutigen Streit verwickeln wollten.

Leicht ließ sich voraussehen, daß ein solches Betragen nicht ungeahndet bleiben werde. Als daher Gugel-Bastian einige Tage darauf (Samstag nach Pfingsten) mit einem andern Bühler, Hans Degenhard, tagwerkte, war er neugierig, von diesem zu erfahren, warum doch der Bürgermeister und das Gericht beim Vogt so viel ein- und ausgingen, ob es sich vielleicht um das Frohnen im Hartgraben handle? Dieser erwiederte: er wisse es nicht, worauf Gugel-Bastian beifügte: er rathe dem Vogt, des Handels müssig zu gehen, denn wenn man einen von ihnen einsetze, so würden sie in den Thurm brechen und ihn wieder befreien; sie seien die Stärkern und hätten schon ihren Anschlag gemacht.

Hiebei blieb es nicht, sondern Gugel-Bastian hatte sogar die Frechheit, mit etwa 62 seines Gelichters unter Trommeln und Pfeifen vor des Vogts Haus zu ziehen und ihn zu Rede zu stellen, ob er sie wegen des unterlassenen Frohnens angeschrieben habe oder nicht. Hierauf ging der Zug noch 2 Tage auf gleiche Weise unter Trommeln und Pfeifen umher.

Je größere Schuld Gugel-Bastian durch sein Betragen auf sich lud, desto mehr mußte es ihm daran gelegen seyn, seinen Anhang zu vergrößern und dadurch die Obrigkeit in Furcht zu setzen. Ein erwünschtes Mittel hiezu bot ihm der sogenannte Blüwelbach, der aus dem Bühlerthale hervorfließt, und als ein der Herrschaft seit den ältesten Zeiten eigenthümliches Bannwasser von dieser um einen bestimmten jährlichen Zins

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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/38&oldid=- (Version vom 31.7.2018)