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der Abschrift, die er davon zu nehmen hatte: „wäre vor zehn Tagen wohl gekommen.“[1]

Um so erfreuender war für Freiburg die Zuschrift aus Basel vom 22. Oktober, worin die Gefangennehmung zweier der bedeutenderen Verschworenen, deß Kilius Meyer und Jakob Hauser gemeldet wurde.[2] Beide waren, noch zeitig genug gewarnt, von Lehen entwichen, und zu Sewen ob Basel mit Joß Fritz, dem Bäkerknecht Hieronymus und Augustin Enderlin zusammengetroffen. Von hier hatten sie sich auf den Tag nach Zürch begeben wollen, waren aber auf dem Felde zwischen Sewen und Liestal gefangen worden, während der Hauptmann und die Uebrigen entrannen.[3]

In Bälde schickten zur Beschleunigung des Urtheils über diese Gefangenen sowohl die kaiserl. Regierung, als die Stadt Freiburg Gesandte nach Basel, welche dem dortigen Rathe den ganzen Handel des Bundschuhes erläutern und ans Herz legen mußten. Endlich erfolgte auch unterm 22. Dezember die Verurtheilung beider Unglücklichen, anfänglich zur Axt, nachmals aus Gnade zum Schwert.[4]

Mit größtem Eifer war inzwischen auch die Spur des entflohenen Bundschuh-Hauptmannes und seiner Mitgesellen sowohl von Seite der Regierung als von Seite Freiburgs weiter verfolgt worden.

Zu gleicher Zeit (22. Oktober) trafen der kaiserl. Rath Rudolph von Blumeneck und die Rathsbotschaft von Freiburg zu Schaffhausen ein, und trugen hier

ihre Werbung dem Rathe vor. Die Folge davon war,


  1. Beil. Nro. 9.
  2. Beil. Nro. 15.
  3. Beil. Nro. 16 und 17.
  4. Beil. Nro. 15.
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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/31&oldid=- (Version vom 31.7.2018)