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boshaft Vorhaben zurückgeschlagen; aber er ist in dieser Erzbüberei ganz ertrunken gewesen, und nun zum dritten Male zugefahren.“[1]

Dießmal war er auch in seinem Unternehmen glücklicher. Auf einem neuen Streifzuge wußte er nämlich zu Heilbronn einen Maler zu beschwatzen: er habe in einer großen Schlacht (darin er wirklich gewesen), versprochen, eine Fahrt gen Achen zu thun, und dort unsrer lieben Frau ein Fähnlein zu bringen. Darauf solle neben einem Crucifix U. L. Frauen und St. Johannes Bildniß, und unter demselben ein Bundschuh angebracht seyn. Als auch dieser Maler wegen des Bundschuhes Argwohn schöpfen wollte, und fragte, was damit gemeint sei, fuhr Joß Fritz treuherzig fort: er sei eines Schuhmachers Sohn aus Stein im Schweizerland, sein Vater halte auch Wirthschaft, und führe wie männiglich bekannt sei, einen Bundschuh im Schilde; damit man nun erkennen möge, daß das Fähnlein von ihm sei, wolle er seines Vaters Zeichen beifügen lassen. Mit dieser Antwort beruhigte sich der Maler, und lieferte in Bälde das Fähnlein, das Joß Fritz nun freudig mit sich nach Lehen herauftrug. [2]

Ein Mitverschworner, Jakob Hauser, bekannte im Gefängnisse, von dem Hauptmann gehört zu haben, nebst dem Crucifix und unser Frauen und St. Johann des Täufers Bildniß seien auch auf diesem Fähnlein noch der Papst und Kaiser, und ein unter dem Kreuze knieender Bauersmann nebst einem Bundschuh und der Inschrift angebracht gewesen: „Herr stand (steh) deiner göttlichen Gerechtigkeit bei!“; auch Kilius Meyer wollte auf dem Fähnlein diese Vorstellungen gesehen


  1. Das.
  2. Das.
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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/24&oldid=- (Version vom 31.7.2018)