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Den fürsichtigen ersamen wisen, Burgermeister und Rat zu Fryburg in Brißgew, unsern besondern lieben und guten Fründen.


Nro. 40.

Unser früntlich Dienst zuvor. Besondern lieben Fründ. Euer Schriben, Joß Fritzen Wib berürend, haben wir verstanden, und ist nit ohn. In nächster Handlung des Bundschuhs liessen wir die gemelt Frauen auch annemen und erkundigen, sie wollt aber der Sachen kein Wissen haben; damit ward sie ledig gelassen. Sydher hat sie sich an vil Orten üppiglich gehalten, ihr sogar Anhang mit Ehemannen gemacht, und besunder mit einem Wagner by uns. Deßhalben wir gern zu ihr griffen hätten. Es ist auch wol zu vermuten, Jos sig sidher offt by ihr gewesen; darüber sie wohl zu fragen wär, ob sie sein Heimwesen wiß. Darin weißt sich euer Lieb wohl zu schicken. Wir hören, Ihr habt ein Sekeldieb gefangen, der us unser Statt syn soll. Diewil denn in kurzer Zit vil Seckel hie abgeschnitten sind, darzu ettlich Korn ab dem Markt Nachts gestolen ist, bitten wir mit Fliß, Ihr wolt denselben Dieb dester flißlicher diser Sachen halb erkennen, auch ob sin Wib mit solchen Sachen auch umgang, und ob er Gesellschaft hab, und uns dieß alles ungeverlich berichten, und darin wissen mögen zu erfragen. Das begern wir zu verdienen. Datum Mittwoch vor Leonharti (4. Nov.) Anno 17.

Burgermeister und Rat etc.

An Brisach.



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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/131&oldid=- (Version vom 31.7.2018)