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ganze Elsaß eingenommen, besonders durch Hülfe der Eidgenossen, die man herbei rufen müsse. Wer wider sie wäre, sollte erschlagen werden, und der Ueberfall auf Schlettstadt in der Charwoche vor sich gehen.

„Aber Gott der Herr hat’s verhindert,“ fügt Herzog schließlich bei; und das große Buch erzählt weiter, wie der Anschlag verrathen, ein Stadtmeister von Schlettstadt, dieser Meuterei schuldig, auf seiner Flucht nach Basel angehalten und geviertheilt, Mehrere enthauptet, Andere des Landes verwiesen, und an Händen und Fingern verstümmelt worden. Ueberallhin wurden die Flüchtlinge mit größter Strenge verfolgt, und vergebens da und dort in Schutz genommen. Ein reisiger Knecht, genannt Schützen-Ulrich von Andlau, hatte sich zu Ebnet bei Freiburg im Gerichte des edeln David von Landeck zu sichern gesucht, und war wirklich hier im herrschaftlichen Schlosse selbst aufgenommen worden. Aber auch hieher verfolgten ihn, auf Schlettstadts Anfoderung die von Freiburg, deren Bürger der Gutsbesitzer war, dem zugleich von Seite des Landvogts ein dringendes Schreiben zugeschickt wurde. Vergebens sträubte er sich lange, seinen Schützling auszuliefern, und veranlaßte sogar zu Gunsten desselben mehrere, von zahlreichem Adel besuchte, stürmische Landgerichte: das Recht gewann endlich auch hier seinen Gang, und dem Meuterer wurden die zwei Finger, die er zum ehrlosen Eid emporgehoben hatte, abgehauen.

Kaum war ein Jahrzehend vorübergegangen, so sah man denselben Verrath, dieselben Anschläge in andern Gegenden wiederkehren. So zettelte sich auch im Dorfe Untergrombach, bei Bruchsal im Bisthum Speier, während des Jahres 1505 eine neue Verschwörung an.

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Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/10&oldid=- (Version vom 31.7.2018)