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können alle die stellen nicht herrühren, in welchen seiner lobend gedacht wird, so, wenn er ein frommer, ein schidlicher, geschickter, güetiger, gotzförchtiger, vilbetender herr genannt wird, wie II, 278, 7; 584, 6; 597, 10; 601, 31; 605, 30 ff.; 629, 8; III, 118, 30; 416, 37 ff.; 567, 32; IV, 261, 11; ebenso wenig die stellen, in welchen er als gewährsmann erwähnt wird, wie II, 433, 24; III, 151, 1; 226, 10 ff.; 578, 39. Auch die worte: »Ich höre, daß domals« etc. (III, 574, 15[1]) können nicht von Wilhelm Wernher herrühren, da er selbst bei jener affaire betheiligt war. Es sei zum überfluß noch auf stellen verwiesen, wie IV, 81, 25 ff.; 98, 31 ff. und 100, 10 ff., wo sein privatleben erzählt wird, dann 110, 20 etc. Was aus all dem gefolgert werden muß, ist, daß graf Wilhelm Wernher von Zimmern wohl beiträge zur geschichte seines geschlechtes geliefert hat, nicht aber der verfasser der chronik selbst sein kann.[2]


  1. WS: Im Druck ist irrtümlich Band 4 angegeben.
  2. Es dürfte hier am platze und sicher manchem erwünscht sein, über die wissenschaftliche thätigkeit dieses mannes näheres zu erfahren. Der herausgeber hält dieß um so mehr für angezeigt, als von Donaueschingen, d. h. dem orte aus, der sich des besitzes der meisten seiner arbeiten erfreut, die irrige ansicht von deren verschleuderung und untergang verbreitet worden ist. Ein früherer fürstlicher archivar, dem nur die existenz der zimmerischen chronik bekannt war, sprach nach Ruckgaber (s. V) die vermuthung aus, daß diese chronik nicht das einzige manuscript sei, das sich als litterarisches vermächtnis des grafen erhalten habe, sondern es seien wohl nach dem aussterben des zimmerischen mannsstammes mehrere manuscripte des genannten grafen unter die erben der zimmerischen besitzungen vertheilt worden, daher sich solche wohl noch im besitze der abkömmlinge derselben befinden dürften. Leider blieben aber, schreibt Ruckgaber, »die sorgfältigsten«, auf diese vermuthung hin angestellten nachforschungen, »die vielen desshalb gemachten dringenden anfragen und schönen anerbietungen« erfolglos; warum? füge ich hinzu: weil die gesuchten handschriften zum größten theile im hause darneben, in fürstlicher hofbibliothek, standen. Daß eine theilung des litterarischen nachlasses unter den erben stattgefunden hat, lehrt das traurige beispiel eines ursprünglich aus fünf bänden bestehenden werkes, das selbst die dringende bitte des verfassers, solches nach seinem tode nicht zu theilen, vor diesem schicksale nicht bewahren konnte (s. nr. 4, 10 und 11 des folgenden verzeichnisses). Glücklicherweise hat sich der größte theil dieser handschriften wieder in einer hand zusammengefunden. Die fürstliche hofbibliothek besitzt:      1. Genealogie der grafen von Kirchberg, des von der vierten tochter des letzten grafen von Heiligenberg abstammenden zweiges. Mit federzeichnungen. Originalhandschrift, pap. 156 blätter in 2° (nr. 593).      2. Genealogie der grafen von Montfort, des von der fünften tochter des letzten grafen von Heiligenberg abstammenden zweiges. Originalhandschrift, pap., 201 blätter in 2° (zu nr. 593).      3. Genealogieen hauptsächlich schwäbischer geschlechter. Originalhandschrift, pap. Mit wappen. 160 blätter in 4° (nr. 585).
Empfohlene Zitierweise:
Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band IV. Herausgegeben von Karl August Barack. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg, Tübingen 1882, Seite 327. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zimmerische_Chronik_4_327.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2018)