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Königliches Staatsarchiv Stuttgart: Wirtembergisches Urkundenbuch Band 1

nicht selten ist, eine Spur von einer angebunden gewesenen stipes sich zeigt, und will man dabei etwa annehmen, dass hier nicht von einem aus römischen und deutschen Elementen zusammengesetzten Gebrauche, die Rede sei, sondern von einer rein römischen Notariatsformel, so bleibt gleichwohl ein anderer nicht minder auffallender Punkt übrig.

Die Recognitionszeichen, welche auf den originalen Kaiserurkunden noch deutlich die ausdrucksvollen tironischen Noten erkennen lassen, sind auf den genannten Urkunden rein nichtssagend. Häufig beschränken sie sich auf ein einfaches oder etwas verschnörkeltes Viereck, das um den Mittelbuchstaben oder sonst ein Stück des Worts subscripsi gezogen ist. Was aber noch besonders dabei hinzukömmt, ist, dass von mehreren kaiserlichen Originalurkunden unter den eingebundenen Urkunden einfache, den Schriftzügen nach gleichzeitige Abschriften sich finden, deren Recognitionszeichen ganz so gehalten sind, wie jene als nichtssagend bezeichnete.

Ob nun diese Umstände als entscheidend anzusehen seien, mag hier dahingestellt bleiben, auch wird die Entscheidung der Frage im Wesentlichen vielleicht wenig ändern. Indessen ganz ohne Bedeutung ist diese doch nicht, und jedenfalls sind die genannten S. Galler Urkunden, soweit sie unmittelbar für das Urkundenbuch verglichen wurden, sämmtlich als Originale bezeichnet worden, weshalb es nicht unpassend schien, zu zeigen, in welchem Sinne diess geschehen, oder dass jene Anstände der Aufmerksamkeit des Vergleichenden nicht entgangen seien.

Die Zeitangaben im Urkundenbuche weichen bei den S. Galler Urkunden, welche sich auch in Neugart finden, je und je von den bei letzterem angenommenen ab. Diess rührt bei einigen davon her, dass der Text, den Neugart vor sich hatte, nicht genau war und nun nach dem Original berichtigt worden ist. Bei andern beruht es auf einer verschiedenen Berechnungsweise. Wie weit dieselbe richtig, und ob überhaupt je die da und dort in den Zeitbestimmungen der S. Galler Urkunden sich bietenden Schwierigkeiten völlig zu lösen sein werden, darüber mag vielleicht ein künftiger Herausgeber oder Bearbeiter des ganzen dortigen Vorraths etwas Bestimmtes anzugeben im Stande sein.

Hin und wieder werden Urkunden, welche anderwärts für wirtembergische, nach dem im Eingange angegebenen Sinne, genommen worden, im Urkundenbuch vermisst werden. Sie sind einfach darum nicht aufgenommen, weil sich bei näherer Prüfung die frühere Deutung

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Königliches Staatsarchiv Stuttgart: Wirtembergisches Urkundenbuch Band 1. Stuttgart 1849, Seite IX. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_1_p_014.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)