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wird krank, und ist des Morgens todt. Das andere Töchterlein Sophia kommt sodann spielend zu Hause, und legt sich gleichfalls und stirbt. Bald darauf folgt ihm auch sein Sohn Philippus. Also nimmt der Vater seine zwei Töchter und seinen Sohn mit sich in das Grab hinein.

Micrälius, Altes Pommerland II. S. 117. 118.
Historische Nachricht von den alten Einwohnern in Pommern, von Christian Zickermann, S. 63.


92. Die ungerathenen Kinder in Stettin.

In der Stadt Stettin lebten zu einer Zeit zwei ungerathene Kinder, die ihren Eltern viel Herzeleid machten, und in ihrer Gottlosigkeit zuletzt so weit gingen, daß sie dieselben sogar schlugen. Dafür traf sie eine entsetzliche Strafe. Denn nachdem sie beide plötzlich gestorben waren, und man sie begraben hatte, streckte sich auf einmal von jedem die Hand aus dem Grabe heraus, mit welcher die Mißhandlung der Eltern verübt war. Das Schrecklichste dabei war, daß die Hände frisch und blutend waren, und nicht verwesen konnten. Man grub sie zwar in die Erde wieder hinein, allein das konnte nicht helfen, sie wuchsen immer wieder heraus. Da beschloß man zuletzt auf Berathung des Raths und der Geistlichkeit, daß man sie mit einem Spaten abstechen wolle. Das geschah, und man hing sie zum ewigen warnenden Andenken in der Kirche auf. In der Kirche St. Peter und Paul zu Stettin hängen sie noch jetzt in der Sacristei.

Auch in der Kirche zu Bergen auf Rügen zeigt man eine abgehauene Menschenhand vor, welche von einem Vatermörder seyn soll, und nach dessen Tode aus dem Grabe hervorgewachsen ist, und nicht wieder hat hinein gebracht werden können, so daß man sich zuletzt genöthigt gesehen hat, sie abzuhauen.

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Jodocus Donatus Hubertus Temme: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Nicolaische Buchhandlung, Berlin 1840, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Volkssagen_Pommern_128.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)