Diese haben vom 17. Jahrhundert an aufgehört. Aber konnte man deshalb alle Vorstellungen von dämonischen Beziehungen für einen eiteln Wahn, eine Ausgeburt des krassesten Aberglaubens erklären?
In Soldans Geschichte der Hexenprozesse (neu bearbeitet von Heppe, Stuttg. 1880. 2 Bde.) ist (Bd. 2, S. 223) die Abnahme und das Aufhören der Hexenverfolgung der Aufklärung des 19. Jahrhunderts zugeschrieben, zugleich aber gesagt: „Die fortschreitende philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer engeren Parallelen die Bollwerke der Finsternis, sprengt eine unterminierte Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn samt seinen Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste jagt.“
Unzweifelhaft waren die Hexenverfolgungen, das ganze Verfahren dabei, die Anwendung der Folter und die Verhängung gerichtlicher Strafen eine schwere Verirrung jener Zeiten. Diese mußte beseitigt werden. Aber ihre Beseitigung war nicht bedingt
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/218&oldid=- (Version vom 31.7.2018)