gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie fleißig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Er schrieb seiner gefangnen Frau, die an eine Kette gelegt und an der Wand des Gefängnisses fest gemacht worden: „Bist du, o mein Schatz, schuldig, bekenne es; bist du unschuldig, hast eine gnädige Obrigkeit, deren wir, zuvörderst Gottes Huld, und unsre kleinen Kinder (uns) zu getrösten (haben). Seye mit deiner und meiner Geduld dem Schutz Gottes befohlen! O mein Schatz, sage mit wenigem, wie ich eine Zeitlang die Haushaltung anstellen solle; und in höchster Bekümmernis dies.“
Die Frau beteuerte im Verhör ihre Unschuld und blieb standhaft, selbst als der Scharfrichter die Marterwerkzeuge vor ihr ausbreitete und sie zur Folter zurechtmachte und ihr der Daumenstock angelegt wurde. Als aber schärfere Grade in Anwendung kamen, war ihre Kraft gebrochen, und sie gestand, was man von ihr zu wissen begehrte. Nachher widerrief sie ihre Geständnisse; aber dies hatte nur die Folge, daß sie aufs neue in noch höherem Grade gefoltert wurde, bis sie die frühern Geständnisse wiederholte und bestätigte. Darauf hin ward sie zum Tode verurteilt. Vor ihrer Hinrichtung sprach
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/189&oldid=- (Version vom 31.7.2018)