ein starker rothaariger Mann, bestieg sein Pferd. Neben ihm hielt Friedrich von Eberbach. Beide ritten schweigend miteinander in den Wald. „Ihr wollt eine Sache mit mir ausmachen?“ begann der von Schweinsberg. „Ich habe nicht lange Zeit.“ „So gestattet mir, daß ich noch zwei Männer rufe, die auch zur Sache gehören,“ erwiderte Friedrich und stieß plötzlich zweimal in sein Jagdhorn. „Ich ersuche euch aber, mit mir abzusteigen, daß ihr einen Brief lesen möget, der euch nahe angeht.“
In diesem Augenblicke traten zwei Männer eilenden Schrittes heran, Konrad Oilpe und der Ratsherr Tucher. Oilpe näherte sich dem von Schweinsberg, indes Friedrich zum Ratsherrn sich stellte. Oilpe zog das Vehmurteil hervor und hielt es dem von Schweinsberg unter Augen. Dieser erblaßte, griff aber an sein Jagdgewehr und wollte sich zur Wehre setzen. Alsbald fand er sich von den ehernen Fäusten des Westfalen gepackt und an einen Baum gedrückt, daß er sich nicht zu rühren vermochte. Mit schäumendem Mund rief er: „Herr Ratsherr, schützt euren Gast vor meuchlerischem Überfall!“ Aber Tucher legte die Hand auf seinen Arm und sprach: „Hier ist kein Verrat! ihr seid der kaiserlichen Acht und dem Spruch
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/057&oldid=- (Version vom 31.7.2018)