die gewohnten Räubereien fortgetrieben. Wiederholt und im Jahr 1399 auf Befehl des Landvogts am Rhein wurde die Burg belagert. Während einer dieser Belagerungen wurde das Dorf Arnoldsheim geplündert, Kirche und Schule verbrannt. Keine Mittel, auch der Landfrieden nicht, waren hinreichend, dem Unwesen zu steuern. Besonders Frankfurt war den fortgesetzten Gewaltthätigkeiten der Ritter aussetzt, die mit ihrer Raubsucht oft die ausgesuchtesten Grausamkeiten gegen wehrlose Gefangene verbanden. Wegen der fortgesetzten „große viel und mancherlei Rauberei, Schinderei, Mord und Brände“, von den Hattsteinern begangen, schritt der Rat der Stadt Frankfurt abermals zu Fehde und Belagerung, im Jahr 1429, doch ohne Erfolg. Das Unwesen wurde immerhin fortgetrieben: Klöster, Dörfer, Land und Leute empfanden die Raubsucht der Hattsteiner. Im Jahr 1430 fing Konrad von Hattstein einen wehrlosen Mann, brandschatzte ihn und warf ihn ins Gefängnis, wo er wahnsinnig wurde und starb. Einen Bürger von Assenheim mißhandelte er auf gleiche Weise; lebenslang blieb derselbe lahm. Einen andern Mann, den Konrad der Junge fing, ließ er unter nichtigem Vorwand ermorden. „Glaube, Recht
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/013&oldid=- (Version vom 31.7.2018)