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10. Des unmäßigen Lebens, unzeitigen Fressens und Saufens, offener Wein- und Bier-Schenken, böser und leichtfertiger Leute Gesellschaft sollen sie sich äußern und entschlagen, auch keinen mit Worten oder Thaten vergewaltigen, sondern sich der Ehrbarkeit, und guten Sitten, und unsträflichen Wandels befleißigen.

11. Es soll auch hiermit einem ieglichen verbothen seyn, einige Gewehr auf den Gassen zu tragen, oder auf den Gassen bey Abend- oder Nacht-Zeiten grassaten zu gehen.[1]

12. Sie sollen die Knaben, so in die Classes gehen, nicht zu sich ziehen, oder dieselben schriftlich mit Worten verkleinern.

13. Dieselben, so diese Statuten Gymnasii übertreten, oder sonsten wider dieser Stadt Rechte mit groben Uebertretungen sich versündigen werden, sollen, nach Gelegenheit der Sachen, von E. E. Rathe in gebührende Strafe genommen, sonsten aber, da sie sich unter einander wörtlich injuriiren, oder einen Handschlag geben, oder sonsten geringere Verbrechung begehen würden, so sollen selbe Uebertrter gebührlich, nach gestalter Mißhandlung, von dem Rectore und Professoren, mit vorgehabtem Rath der deputirten Schul-Herren, suspensione ab Exercitiis publicis, mulcta, carcere, exclusione à stipendiis, beneficiis, promotionibus[2] und dergleichen Strafen angesehen werden.

14. Dem Pedellen sol ein ieglicher alle viertel Jahr sechs Schilling Lübisch darreichen.

15. Die Novitii, das ist, nuper exemti,[3] und die ihnen am Profectu[4] gleich aus fremden Schulen ankommen, sollen zu Ende der beyden ersten halben Jahren, als in den acht Tagen nach Ostern und Michaelis[5], vor

  1. müßig auf und ab gehen
  2. Ausschluss von den öffentlichen Übungen, Geldstrafe, Karzer, Ausschluss von Stipendien, Vergünstigungen, Beförderungen
  3. die Novizen, also die unlängst aufgenommenen
  4. Fortschritt
  5. 29. September
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unbekannt: Ordnung des Gymnasii (Hamburg). Hamburg 1770/1652, Seite 483. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Ordnung_des_Gymnasii_483.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)