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damals hochschwanger war, an diesem Bilde „versehen“ hat, ist es sehr begreiflich, daß das Kind dem Angeklagten ähnlich sieht.“

Der eine Gerichtsdiener kam jetzt herein und meldete, daß tatsächlich an den Sohlen des Herrn Stadtrates muttermalartige Flecken anfingen sichtbar zu werden, doch müsse man immerhin weiter versuchen, ob sie sich nicht auch noch wegwaschen ließen.

Der Gerichtshof beschloß jedoch, das Resultat nicht erst abzuwarten, sondern sprach den Angeklagten mangels Beweisen frei.

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Gustav Meyrink: Orchideen. München o. J., Seite. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Orchideen_Meyrink.djvu/021&oldid=- (Version vom 31.7.2018)