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II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger 2/3 und die Beklagten 1/3 zu tragen.


III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jeder der Beklagten kann die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- € abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Jede Partei kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.


IV. Die Revision wird zugelassen.


Empfohlene Zitierweise:
Entscheidung des Oberlandesgerichts München „Kopienversand“ vom 10. Mai 2007, Aktenzeichen: 29 U 1638/06., Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_OLGM_29U1638_06_004.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)