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begehrliche Raubthierblicke auf die langen, lichtererstrahlenden Fensterscheiben werfend, plötzlich, von einem wilden, ihnen unerklärlichen Rachegefühl erfaßt, den Nächstbesten niederschlagen, damit wenigstens einer büße. Wenn auch ein Unschuldiger, aber büßen soll er für ihr ebenfalls unverschuldetes Elend. Wenn sich ein solcher „Mordgeselle“ ohne die geringste Reue, aber im vollsten Bewußtsein dessen, was er gethan, etwa so vertheidigen würde:

„Ihr seid verpflichtet, mich zu verurtheilen, verpflichtet, weil ich euch und euere ehrenwerte Sippe, diese vollgefressene Sippe, in Schrecken gesetzt habe. Es wäre ja auch wider alles Recht, wider alles Gesetz, wider alle Sitte, wenn ich straflos meine schwache Kraft an der übermächtigen Gesellschaft, die uns alle aussaugt bis aufs Mark, erproben wollte. Schleift mich zum Galgen, reißt mich auf die Guillotine, aber versucht es nur, mir mit all den Qualen, die ihr ersinnen möget, nur einen Schrei des Schmerzes, mit den hohltönenden, wohlgedrechselten Phrasen nur ein Wort der Reue zu entlocken! “ – . . . . . . . . bei meinem Ich, den spräche ich frei.

Die Gesellschaft von heute und gestern hat den Muth, einen zu verurtheilen wegen dieses und jenes

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Arnold Hagenauer: Muspilli. Leipzig 1900, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Muspilli_hagenauer.djvu/048&oldid=- (Version vom 31.7.2018)