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gezogen seyn. Das stattliche Benedictiner Kloster allda / ist / vmbs Jahr 1012. gestifftet worden / wie davon Bruschius zulesen: Wiewol Theils es für älter halten. Anno 1124. hat Abbt Rupertus allhie gelebt / der auß seinen hinderlassenen Schrifften bekannt / von denen Trithemius de Scriptor. Ecclesiasticis zusehen ist. Es ist aber dieses Kloster / so man S. Herberti genannt / Anno 1583. von deß Ertzbischoffs Gebhardi Frantzösischen Soldaten abgebrandt / vnd was vberblieben / von den Cöllnern nidergerissen worden; da auch der Flecken / so sein eygen Rahthauß hat / Schaden gelitten. Im Jahr 1632. haben die von Cölln diesen Ort / so zwar nicht Ihr ist / wider ihre eygene Freyheiten / bevestiget; welchen aber der Schwedisch Obrist Baudissin eingenommen / vnd doch freiwillig wider verlassen; vnter welchen Händeln dann S. Vrbans-Kirch allhie / durchs Pulver / drauffgangen ist. Als das Weymarische Kriegsvolck deß Jahrs 1642. im Stifte Cölln gelegen / hat man das / was man vorige Jahre / an den Bevestungen zu Duytz / vnd Mühlheim eingerissen hatte / wegen befindlichen gegenwärtigen Nutzens / diß Jahr widerumb auffgeführet. Gibt Juden allda. Besiehe von deme / so hieoben von Cölln gesagt worden / vber die allbereyt angezogene vnderschiedliche Scribenten / Tacitum lib. 12. Annalium, vnnd was daselbsten Justus Lipsius erinnert; Item, Philip. Cluverium de Antiqua Germania, Kyriandrum in der Trierischen Chronick / Freherum part. 2. Origin. Palatin. cap. 7. Adrianum Romanum in Theatro Urbium, Casparum Ens in deliciis apodemicis, Sleidanum, vnnd die ihn continuirt haben / hin vnd wider / Speidelium in Notabilibus voc. Cölln. P. Bertium lib. 3. Commentar. Rer. German. (welcher sagt: Daß Cölln 38. Stadia im Vmbkreyß habe.) G. Braun tom. 1. Theatri Urbium, Matth. Dresserum, in seinem Stättbuch / oder part. 5. Isag. Histor. Munsterum lib. 5. cap. 167. der letzten Edition. Joh. W. Newmeyer im Fürstl. Sächsischen Reyßbuch / Jacob. Schopper. part. 3. Chorongraphiae Germaniae. c. 6. Nicolaum Reusnerum de Urbibus Imperialibus. Meigerium in Nucl. Histor. lib. 3. cap. 18. p. 188. von etlichen Auffruhren zu Cölln / die Limpurgische Chronick fol. 27. seq. 52.vnd 55.vnnd das Theatrum Europaeum Merianum, von denen bey diesem Krieg daselbst vorgangenen Sachen; Vnd von ihrem Stande / Wehnerum in Observat. practicis, v. freye Reichs-Statt / pag. 180. Besoldum de civitat. Imper. pag. 19. & de Jure Imperial. civitatum, in immutanda religione, in fine, vnnd Johan. Breuning de Homag. cap. 4. num. 432. Es hat die Statt Cölln keine Herrschafft / oder Stättlein / vnter sich; daher wir allein von deß Herrn Churfürsten allhie / Land-Stätten / vnnd Stättlein / so viel deren ausser dem Hertzogthumb Westphalen / etc. gelegen / zuhandeln haben: Als da seyn:


Andernach / Statt / Schloß / vnd Zoll / am Rhein. Es stehet ein kleine Meil vber diesem Ort / am Coblentzer Weg / ein weisser Thurn / allda sich das Cöllnische Land vom Trierischen / vnnd das Niderland vom Oberland / scheydet; wie zwar Quade / in deutscher Nation Herrlichkeit (Anderer Meynungen hiedurch nichts benommen) redet. Es gedencken dieses Antonaci, oder Antoniaci, oder Antunaci, Antennaci, die Notitia Imperii, vnd das Itinerarium Antonini. Ligt in der Ebne / vnd ist mit fruchtbaren Bergen vmbgeben; allda man schöne Krüg machet. In der Trierischen Chronick stehet / Ertzbischoff Johannes, der Anno 1212. gestorben / habe das Jus Patronatus der Pfarrkirchen zu Andernach / vnd den Hoff daselbst / mit allen Zugehörden / wie auch den Hof zu Nidernberg erkaufft. An. 1632. im Herbst / ist diese Chur-Cöllnische Statt Andernach / von dem Schwedischen General Baudissin / mit Gewalt erobert / vnd außgeplündert: Hernach im Jahr 33. von den Keyser- vnd Spanischen vergebens belägert / vnnd folgends von den Schwedischen selbsten willig verlassen worden. Als im Jahr 1642.die Frantzosen / vnd Weymarischen / im Stifft Cölln sich befunden / seyn die Hatzfeldischen durch die Wetteraw / auff Kirchheim / Friedberg / Vsingen / durch den Cambergischen Grund / von dannen auff Limpurg / Montabur / Andernach / vnd fürters abwarts gegangen.


Es ligt bey Andernach vber die Vestung Hammerstein / so auch Cöllnisch / nämlich / das veste Schloß / sampt einem Flecken / oder Stättlein / wie Theils sagen; die auch Ludelsdorff / vnd Feldkirch / in dieser Gegend gelegen / Stättlein heissen: Davon nicht weit das Schloß Wied gelegen / so von dem fürüber fliessenden Wässerlein / den Namen hat / vnd das Haupt dieser Graffschafft ist; davon Freherus part. 2. Orign. Palat. cap. 15. fol. 78. zulesen. Ein Meil Wegs von Andernach / ligt ein Saurbronnen / Pönterborn genannt / welcher mit einem solchen Getöß herfür quillet / daß man solches auff etliche Schritt davon hören kan. Vnd ob er wol sehr kalt / so brodelt er doch / vnd erhebt sich / wie ein siedheisses Wasser. Ist den Bawersleuten sehr lieb / welche er / wann sie von Alter / vnd Arbeit / müde / vnd mit Hitz / vnnd Durst beladen seyn / wunderlich erquicket. Es hat in der Nachbarschafft auch andere Sauerbrünn / darunter der Heylbrunn ist / welcher nichts vnsaubers / vnd vnflätiges / als Pulver / oder dergleichen etwas / wann man es hinein wirfft / leydet; sondern solches / im Auffsieden / alsobalden außwirfft. Ja / wann man ihn im Becher auff einen Wein giesset / so macht er ein Getöß / mit ein wenig Schaum / als ob er mit dem Wein stritte; welches in den meisten andern Sauerbrünnen / die mit dem Wein gemischt werden / nicht zugeschehen pflegt. Ersteigt in die Nasen / vnd Hirn; wird von den Innwohnern / vnnd Benachbarten dieser Lands-Art / wo er entspringet / zum täglichen Getranck gebraucht / vnd ist wider viel Kranckheiten nutzlich; wie Johannes Guintherius Andernacus

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Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_083.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)