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deß weyland reichen Klosters in Pommern Newfeld / oder Novus Campus genant / Altfeld genennet wird; wie H. Meibomius in Chronico Riddagshus. schreibet. Es wird dieses Ertzstifft in das Ober / vnd Vntere abgetheilet. Ist reich vnd mächtig / vnd hat sonderlich viel Güter bekommen / als Heinrich der Löw / Hertzog in Bayern vnnd Sachsen / vom Keyser Friderichen dem Ersten / in die Acht erkläret worden: Von welcher Zeit an dieses Stifft den Titul / Angern / vnd Westphalen / geführet; wiewol Reusn. in stemmat. Witichind. p. 15. sagt: Daß allbereit Keyser Otto der Erste / zugelassen habe / daß sein Bruder / der Ertzbischoff Bruno, das Hertzogthumb Engeren / dem Ertzstifft Cölln habet incoporiren mögen: Wie dann dasselbe viel Ort / vnnd darunter auch die Statt / vnnd Graffschafft Arnsperg / in Westphalen besitzet. Obgedachter Meibomius, in notis ad Origenes Marchanas Levoldi Northovii, meldet / daß die Graffschafft Hosteden auch diesem Stifft zugehöre. Vnd in dem Newen Atlante stehet also: Das Ertzstifft Cölln stösset gegen Mitternacht / an das Hertzogthumb Cleve / vnd Graffschafft Marck / gegen Orient / an das Hertzogthumb Berg / gegen Mittag / an das Bisthumb Trier / gegen Mitternacht / an das Hertzogthumb Gülich / vnd ein Theil von Gelderland. Das Bisthumb Cölln hat viel Vogteyen / als Arnsberg / Fredeborch / Bylstein / Fredeskirchen / Hovestatt / Werle / Nehem / Balve. Die Herrschafften seynd Wildenberg / Homberg / Hachenberg / vnd Hardenberg. In einem Anno 1644. auß Cölln uberschickten Bericht / wird folgends vermeldet: Im Cöllnischen Stifft / wann man solle ein Linien ziehen / durch Cölln vnnd Deuts vnd den Schnurrechten Römischen Heerweg / auff Gülich / Aachen / vnd Mastricht / befinden sich nachfolgende Stätt:

Ober-Stifft / Andernach / Arwyler / Nurburg / Reimbach / Meckenheim / Lintz / Erpel / Vntckel / Breidtbach / Koningwinter / Bonna / Bruel / Zulch / Lechenich.

Nider-Stifft / Zu-ons / oder Zons / in alten Schrifften Fridtstrom / Woringen Boruncum, Hulckrade / Neuß / Kempen / Lin / Vrdingen / Castra Hordeanii, Vdt / Anradt / Hulß / S. Antoni in der Heyden / Keysersweerdt / Insula Cuniberti, RheinBerck. Im Vest / Dorsten / Recklinghausen / Hornenborgk. Im Hertzogthumb Westphalen / Engeren / vnnd der Graffschafft Arnsberg / Werle / Arnsberg / Gesecke / Atendorn / Nehem / Grevenstein / Ruden / Eversberg / Stattberg / mit Hoorhuesen / Olim Mons Martis, cum Harisia Caroli Magni, Balve / Menden / Affelen / Meschede / Anlagen / Alendorff / Belicke / Warstern / Kallenhardt / Anruchte / Brilon / Volckmarsem / Medebach / Hallenberg / Winterberg / Fredeborg / Schmalenberg / Wenden / Drolshagen / Olepe / Aldendorff / Hirtzberg / Husten.

Es gehören auch einige andere Oerter zu dem Churfürstenthum Cölln / so doch von dem Corpore deß Ertzstiffts abligen / als Zelting / vnd Rattich an der Mosel. Rens am Rhein oben Cobolentz (von welchem Rens / weiln es ein Hessischer Pfandschilling seyn solle / in dem Theil von Hessen geschrieben worden ist.) Schonstein / Wisser / vnd Marienstatt vnsern vom Sprung deß Fluß Siege; ohne auch einige Lehengüter / als Gebberdick / Lidberg / Menselen / Issum / Alpen / Wieda / vnd andere mehr. So sind auch doch viel verpfänd / vnd verschriebene Ertzstiffts Statt / vnnd Grantzen / als Schwelm / Reeß / Vspelen / Calcar / Halb-Santen / vnnd mehr dergleichen: Vnd praetendiert auch ein zeitlicher Churfürst / wegen der Statt Soest / vnnd deß Kirspels-Monch / auch deß Striechs / so der Maußpfadt genant wird / vnnd begreifft ein groß Theil deß Bergischen Lands / insonderheit den leinen Pfadt jenseit Rheins, wie dann auch noch mehr solcher Ansprachen / der Ertzstifft Collen hat mit verscheidenen benachbarten Landherrn / vnnd Ständen. Vnd dann / so wird bey dem Trithemio, in den Geschichten Churfürst Friderichs deß Ersten / Pfaltzgraffen bey Rhein / am 38. Blat gelesen / daß selbiger im Jahr 1469. seinem Brudern / Ertzbischoff Ruprechten zu Cölln / welcher in grosser Armut gelebt / zu hülff gezogen / vnd die Stätte / Schlösser / Zöll / etc. so von seinen Vorfahren / andern versetzt worden / vnd sie dieselbe ohne Gelt / nicht wider hergeben wolten / auch mächtige Lehenleut selbiger Kirchen gewesen / mit Gewalt / vnd Betrohungen / eingenommen habe: Als Bonn / Neuß / Lechnech / Zulwich / Brüel / Rinbach / Lintz / Andernach / Gutenaw / Lyns / Kempen / Keyserswerd / alles Stättlein: Item / die Schlösser / Nurberg / Altenaer / die Hardt / Rolandiseck / Gutenberg / Erpenrod / Nyet / Pappenberg / Hersberg / vnd viel anders mehr / vnd solche Ort / besagtem seinem Herrn Brudern / zugestellt; Darüber aber er / der Ertzbischoff / weil die andere ihr Gelt dahinden lassen musten / nach deß gemelten Churfürst Friderichs / deß Sieghafften / Tod / vmb das Ertzbisthumb / vnd Leben kommen seye. Dann die Domherrn erwöhlten Landgraff Hermann zu Hessen / ihren Mit-Domherrn / vnd Probsten zu Aach / (zwar erstlich nur) zu einem Statthalter / vnd Verwalter deß Ertzstiffts; der dann grossen Beyfall bekam / vnd viel Ort einnahm: auch folgends Ertzbischoff ward.

Gegen Cölln vberligt der Flecken / oder die Freyheit Duitz / Duitsch; Deutz / oder Teutsch / Turtium, allda Keyser Constantinus ein Castell vnd Schantz / erbawet hat / so Ditivense Munimentum, vnnd die Soldaten Divitenses seyn genannt worden; welche Vestung aber Keyser Otto der Erste / sampt der Brücken (an deren statt jetzt die Mühlen zwischen Cölln / vnd Deutz / auff dem Rhein seyn) hat schleyffen lassen. Pontan. lib. i. rer. Dan. führet mit andern / den Namen dieses Orts her / von den Teutonibus, vnd Tuiscis, welche in die sechs tausend starck allhie gelassen worden / als die vbrigen Cimbri, vnd Teutones, in Franckreich / oder Gallien vnnd Italien /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_082.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)